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aktuelles Dokument: Fall11DieBesonderenFelgen
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Fallbeispiel – Die besonderen Felgen


Sachverhalt:

Student S, dessen liebstes „Spielzeug“ sein Auto ist, möchte dieses mit neuen Alufelgen ausstatten. Er sucht daher am 02.06. den Reifenhändler R auf und teilt diesem seinen Wunsch mit. R empfiehlt ihm daraufhin die Felgen des Typs „Rostfrei“. Diese seien so beschaffen, dass sie niemals rosten würden. Da S das Auto immer draußen stehen hat, ist ihm diese Beschaffenheit der Felgen natürlich recht. Noch am gleichen Tag schließen S und R einen Kaufvertrag über 4 Felgen des Typs „Rostfrei“. Den Kaufpreis in Höhe von 1.000 € bezahlt S sofort. Nach zwei Wochen Dauerregen stellt S braune Flecken an den Felgen fest. Er sucht seinen Freund A in dessen Autowerkstatt auf und dieser bestätigt ihm, dass es sich um Rostflecken auf den Felgen handle. S wendet sich daraufhin am 16.06. an R und verlangt von diesem vier neue Felgen bis zum 30.06. R, der am 19.06. in den Urlaub fahren möchte, hat noch Wichtigeres zu tun und kümmert sich nicht um die Felgen des S. Nachdem S am 03.07. noch immer nichts von R gehört hat, sucht er diesen erneut auf. S teilt dem R mit, dass er an den Felgen nicht mehr interessiert sei und verlangt den gezahlten Kaufpreis zurück.

Frage:
Hat S einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises?

Fallabwandlung:


Ausgangsfall wie oben. S hätte jedoch die Felgen in mangelfreiem Zustand für 1.200 € an einen Freund weiterveräußern können. Er verlangt daher von R neben dem Kaufpreis auch Schadensersatz.

Frage:
Hat S gegen R einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz?


Hier geht's zur Falllösung



CategoryWIPR2Faelle
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