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aktuelles Dokument: FWRPruefungsordnung
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Prüfungsordnung


Da die Prüfungsordnung sehr lang und kompliziert ist, gibt es hier eine mit den wichtigsten Infos zusammengefasste Form.

§ 1
Diese Prüfungsordnung gilt nur für die Fakultät Wirtschaftsrecht.

§ 2
Die Regelstudienzeit beläuft sich auf 7 Semester (ohne Urlaubssemester).
Das Studium ist mit 210 Creditpoints angesetzt, wobei 1 Creditpoint 30 Stunden beträgt. (Das gilt als Richtwert für den Arbeitsaufwand, den das Studium benötigt.)
Im 4. Semster ist das Praxissemester vorgesehen. Das 4. und 7. Semster kann aber auch ein Auslandssemester sein.

§ 3
Die Bachelorprüfung setzt sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und Bachelorarbeit zusammen.

§ 4
Die Anmeldefrist beginnt 4 Wochen und endet 2 Wochen vor den Prüfungen. (Anmelden kann man sich hier)
Bis zu 3 Werktage vor der Prüfung kann man sich noch abmelden.

§ 5
Formen der Modulprüfung können sein: Klausur, Referat, Hausarbeit, Präsentation, Praktikumsarbeit oder Seminararbeit.
Welche Form ausgewählt wird, entscheidet der Professor/Lehrer.
Für 2 SWS (1,5 Stunden) gilt 60 Minuten Bearbeitungszeit bei Klausuren.

§ 6
Die Noten werden wie in der Realschule mit 1; 2; 3;... benannt. Es gibt aber auch Kommanoten (Noten werden um 0,3 erhöht oder herabgesetzt).
Wobei die Noten 0,7; 4,7; und 5,3 nicht verwendet werden dürfen.
Es wird nur eine Nachkommastelle gezählt (nicht gerundet).

§ 7
Wer eine Prüfung versäumt, oder ohne triftigen Grund zurücktritt, bekommt eine 5,0 und ist somit durchgefallen.
Ein ärztliches Attest gilt als triftiger Grund und muss beim Prüfungsausschuss abgegeben werden.

§ 8
Wer alle Prüfungen mit 4,0 bestanden, oder alle Prüfungen mitgeschrieben und 210 Creditpoints erreicht hat, hat die Bachelorprüfung bestanden.
Die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, wer bis zum 10. Semester nicht alle Prüfungen erfolgreich absolviert hat, mit Außnahme von nicht selbstverschuldeter Verzögerung.
Die Prüfungsergebnisse müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungen bekannt gegeben werden. ( hier werden Sie bekannt gegeben.)

§ 9
Bestandene Modulprüfungen dürfen nicht wiederholt werden. Ein bestandenes Schwerpunktmodul, das im dafür vorgesehenen Semester bestanden ist, darf im Folgesemester zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal wiederholt werden. Wer die Prüfung im dafür vorgesehenen Semester schreibt, darf diese 2 mal wiederholen (hat somit 3 Anläufe).

§ 10
Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Prüfungsinhalten bestehen, kann man sich diese bei einem Studienwechsel anrechnen lassen.

§ 14
Sinn der Bachelorarbeit ist es, Zusammenhänge des Fachs zu verstehen und wissenschaftliche Methoden bzw. Erkenntnisse anwenden zu können.
Die Modulprüfungen der Bachelorarbeit ist im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters.

§ 15
Die Schwerpunktmodule dienen zur Vertiefung und Spezialisierung von Wissen und Problemlösungskompetenzen.
Die Wahlpflichtmodule sind anwendungsbezogene Vertiefungen des fachlichen Wissens und Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

§ 16
Die Bachelorarbeit ist dazu da, in einer vorgegebenen Frist, wirtschaftliche Probleme selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu lösen.
Es können Themenwünsche geäußert werden. Für die Bearbeitung gibt es 8 Wochen Zeit (höchstens 5 Wochen Verlängerung), in denen man 30 - 50 Seiten schreiben sollte. Die zugelassenen Sprachen sind Englisch oder Deutsch.

§ 17
Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in doppelter Ausführung (gebunden) und auf Wunsch des Betreuers auch elektronisch zu übermitteln.
Wenn sie nicht fristgemäß abgegeben wird, gilt sie als nicht bestanden. Es ist schriftlich zu bestätigen, dass nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel (Gesetzestexte) benutzt wurden.
Bei nicht Bestehen ist eine einmalige Wiederholung möglich. Die Ausgabe der Noten erfolgt drei Monate nach Abgabetermin.

§ 18
Man kann mehr als nur 2 vorgeschriebene Schwerpunkt- /Wahlpflichtmodule belegen. Es werden dann die 2 Besten in die Bachelornote aufgenommen.

§ 19
Die Gesamtnote ergibt sich aus allen Noten der Modulprüfungen mit deren Gewichtung.





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