Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnergiewirtschaftGrundlagen
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnergiewirtschaftGrundlagen

Revision history for EnergiewirtschaftGrundlagen


Revision [67234]

Last edited on 2016-04-22 11:43:43 by WojciechLisiewicz
Additions:
- zum anderen werden energierechtliche Fragen in solchen Spezialgesetzen wie [[http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html EEG]] und [[http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/index.html KWKG]] geregelt.
Deletions:
- zum anderen werden energierechtliche Fragen in solchen Spezialgesetzen wie [[http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/index.html EEG]] und [[http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2002/index.html KWKG]] geregelt.


Revision [37852]

Edited on 2014-04-20 17:18:40 by AnnegretMordhorst
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!], zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik immer aktiver wird [Allerdings war die EU auch bereits vorher mit zahlreichen, wichtigen Spezialkompetenzen für den Energiebereich ausgestattet - z. B. im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, Art. 170 ff. AEUV oder Umwelt, Art. 191 ff. AEUV. Im Übrigen bestand schon immer die Möglichkeit der Berufung auf die Kompetenz zur Rechtsangleichung, die zur Schaffung des Binnenmarktes erforderlich sind, gem. Art. 114 AEUV (früherer Art. 95 EGV). Auf dieser Grundlage wurden auch die Binnenmarktpakete verabschiedet, die ebenfalls Energierichtlinien enthielten - 1998, 2003 und 2009].
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!], zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik immer aktiver wird [Allerdings war die EU auch bereits vorher mit zahlreichen, wichtigen Spezialkompetenzen für den Energiebereich ausgestattet - z. B. im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, Art. 170 ff. AEUV oder Umwelt, Art. 191 ff. AEUV. Im Übrigen bestand schon immer die Möglichkeit der Berufung auf die Kompetenz zur Rechtsangleichung, die zur Schaffung des Binnenmarktes erforderlich sind, gem. § 114 AEUV (früherer Art. 95 EGV). Auf dieser Grundlage wurden auch die Binnenmarktpakete verabschiedet, die ebenfalls Energierichtlinien enthielten - 1998, 2003 und 2009].


Revision [37455]

Edited on 2014-03-31 19:57:29 by WojciechLisiewicz
Additions:
- gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken,
- Klimaschutz und Einsparung von Primärenergieträgern.
Deletions:
- gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken.


Revision [37454]

Edited on 2014-03-31 19:56:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
- Europäische Energienetze - die Schaffung von integrierten europäischen Energienetzen wird aktuell als eines der dringendsten Anliegen angesehen; zum einen ist dies für die Möglichkeit eines effektiven grenzüberschreitenden Energieaustauschs notwendig, zum anderen fördert dies die Versorgungssicherheit;
Deletions:
- Europäische Energienetze - die Schaffung von integrierten europäischen Energienetzen als eines der aktuell dringendsten Ziele angesehen; zum einen ist dies für die tatsächliche Möglichkeit eines effektiven grenzüberschreitenden Energieaustauschs notwendig, zum anderen fördert dies die Versorgungssicherheit;


Revision [37412]

Edited on 2014-03-30 20:52:18 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!], zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik immer aktiver wird [Allerdings war die EU auch bereits vorher mit zahlreichen, wichtigen Spezialkompetenzen für den Energiebereich ausgestattet - z. B. im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, Art. 170 ff. AEUV oder Umwelt, Art. 191 ff. AEUV. Im Übrigen bestand schon immer die Möglichkeit der Berufung auf die Kompetenz zur Rechtsangleichung, die zur Schaffung des Binnenmarktes erforderlich sind, gem. § 114 AEUV (früherer Art. 95 EGV). Auf dieser Grundlage wurden auch die Binnenmarktpakete verabschiedet, die ebenfalls Energierichtlinien enthielten - 1998, 2003 und 2009].
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!], zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik immer aktiver wird [Allerdings war die EU auch bereits vorher mit zahlreichen, wichtigen Spezialkompetenzen für den Energiebereich ausgestattet - z. B. im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, Art. 170 ff. AEUV oder Umwelt, Art. 191 ff. AEUV. Im Übrigen bestand schon immer die Möglichkeit der Berufung auf die Binnenmarktkompetenz gem. § 114 AEUV (früherer Art. 95 EGV)].


Revision [37411]

Edited on 2014-03-30 20:49:09 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!], zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik immer aktiver wird [Allerdings war die EU auch bereits vorher mit zahlreichen, wichtigen Spezialkompetenzen für den Energiebereich ausgestattet - z. B. im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, Art. 170 ff. AEUV oder Umwelt, Art. 191 ff. AEUV. Im Übrigen bestand schon immer die Möglichkeit der Berufung auf die Binnenmarktkompetenz gem. § 114 AEUV (früherer Art. 95 EGV)].
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!]), zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.


Revision [37409]

Edited on 2014-03-30 17:14:22 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV) und seine Anwendung in der Praxis noch einige Abgrenzungsschwierigkeiten mitbringt [Vgl. im Hinblick auf die problematische Formulierung //Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen der Verträge (...)// Kahl, EuR 2009, 601, S. 616 ff. - noch zu prüfen!]), zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV), zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.


Revision [37408]

Edited on 2014-03-30 14:34:33 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt (vgl. Art. 194 Abs. 2 UAbs. 2 AEUV), zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt, zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.


Revision [37407]

Edited on 2014-03-30 14:33:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer speziellen, deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt, zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt, zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.


Revision [37406]

Edited on 2014-03-30 14:24:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV). Auch wenn der mit einer deutlichen Subsidiaritätsklausel versehene Art. 194 AEUV nationale Besonderheiten in der Energiepolitik ausdrücklich zulässt, zeigt die Vorschrift, dass die EU auch im Bereich der Energiepolitik tätig werden kann.
Deletions:
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV).


Revision [37405]

Edited on 2014-03-30 14:16:32 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [37404]

Edited on 2014-03-30 14:16:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
- gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken.
Dass die Energiepolitik und demzufolge auch das Energie(wirtschafts)recht immer stärker in der EU verankert sind zeigt die seit dem Vertrag von Lissabon eingeführte, spezielle Rechtsetzungskompetenz zum Thema Energie (Art. 194 AEUV).
Deletions:
- gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken;


Revision [37400]

Edited on 2014-03-29 21:51:48 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Energiepolitik ist über die letzten Jahrzehnte immer stärker von der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union) und von dem Gedanken des (liberalisierten) Binnenmarktes geprägt. Die Bezeichnung dieses Phänomens als "Europäisierung" der Energiepolitik (vgl. die Überschrift über Kapitel 1, A. II. 2. bei Klees, Einführung..., S. 22) ist durchaus berechtigt. Die gegenwärtig wichtigsten Ziele aus Sicht der EU sind:
- Liberalisierung - bereits seit den ersten Energierichtlinien vorangetrieben, hat bereits zu einer kompletten Umgestaltung der Energiewirtschaft geführt; die Ausgestaltung des deutschen Energiemarktes ist in vielerlei Hinsicht auf die europäische Idee der Liberalisierung der Energiemärkte zurückzuführen;
- Europäische Energienetze - die Schaffung von integrierten europäischen Energienetzen als eines der aktuell dringendsten Ziele angesehen; zum einen ist dies für die tatsächliche Möglichkeit eines effektiven grenzüberschreitenden Energieaustauschs notwendig, zum anderen fördert dies die Versorgungssicherheit;
- gemeinsame Energiepolitik statt Koexistenz von verschiedenen nationalen Politiken;
Deletions:
Die Energiepolitik ist über die letzten Jahrzehnte immer stärker von der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union) und von dem Gedanken des (liberalisierten) Binnenmarktes geprägt. Die Bezeichnung dieses Phänomens als "Europäisierung" der Energiepolitik (Vgl. die Überschrift über Kapitel 1, A. II. 2. bei Klees, Einführung..., S. 22) ist durchaus berechtigt.
- Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;


Revision [37395]

Edited on 2014-03-27 21:29:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Energiepolitik ist über die letzten Jahrzehnte immer stärker von der Europäischen Gemeinschaft (heute Europäische Union) und von dem Gedanken des (liberalisierten) Binnenmarktes geprägt. Die Bezeichnung dieses Phänomens als "Europäisierung" der Energiepolitik (Vgl. die Überschrift über Kapitel 1, A. II. 2. bei Klees, Einführung..., S. 22) ist durchaus berechtigt.
- Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;
Deletions:
- Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;


Revision [37394]

Edited on 2014-03-27 21:24:00 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Energiewirtschaft und die gesamte Branche werden - heute mehr denn je - durch die **nationale** sowie **europäische** Politik stark beeinflusst. Dies führt zu einem teilweise atemberaubendem Tempo legislativer Änderungen, weil Gesetze als Instrument zur Erreichung von Zielen der Tagespolitik genutzt werden.
((2)) Nationale Energiepolitik
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind ({{du przepis="§ 1 EnWG"}}):
- Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
- Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
- Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
- Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
- Effizienz.

((2)) Europäische Energiepolitik




((2)) Sonstige
((2)) Insbesondere die //Energiewende//
Deletions:
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind ({{du przepis="§ 1 EnWG"}}):
- Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
- Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
- Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
- Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
- Effizienz.


Revision [25317]

Edited on 2013-04-14 17:27:31 by WojciechLisiewicz
Additions:
Innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen ist zwischen den einzelnen Funktionen bzw. Erzeugungsmethoden zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:
Deletions:
Innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen ist zwischen den einzelnen Funktionen zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:


Revision [25316]

Edited on 2013-04-14 17:24:31 by WojciechLisiewicz
Additions:
Und zum Schluss das aus dem Blickwinkel aktueller politischer Diskussionen anscheinend Wichtigste: die **Energiewende**. Die Energiewende hat selbstverständlich auch auf das Energierecht entscheidenden (negativen) Einfluss. Durch die Energiewende werden viele Mechanismen des Energierechts neu erfunden und anschließend (gefühlt) alle paar Wochen geändert. Insbesondere der Bereich der Förderung erneuerbarer Energien profitiert (im Hinblick auf die öffentliche Aufmerksamkeit) bzw. leidet (im Hinblick auf die Übersichtlichkeit) darunter.
Deletions:
Und zum Schluss das aus dem Blickwinkel aktueller politischer Diskussionen anscheinend Wichtigste: die Energiewende. Die Energiewende hat selbstverständlich auch auf das Energierecht entscheidenden (negativen) Einfluss. Durch die Energiewende werden viele Mechanismen des Energierechts neu erfunden und anschließend (gefühlt) alle paar Wochen geändert. Insbesondere der Bereich der Förderung erneuerbarer Energien profitiert (im Hinblick auf die öffentliche Aufmerksamkeit) bzw. leidet (im Hinblick auf die Übersichtlichkeit) darunter.


Revision [25315]

Edited on 2013-04-14 17:24:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
Und zum Schluss das aus dem Blickwinkel aktueller politischer Diskussionen anscheinend Wichtigste: die Energiewende. Die Energiewende hat selbstverständlich auch auf das Energierecht entscheidenden (negativen) Einfluss. Durch die Energiewende werden viele Mechanismen des Energierechts neu erfunden und anschließend (gefühlt) alle paar Wochen geändert. Insbesondere der Bereich der Förderung erneuerbarer Energien profitiert (im Hinblick auf die öffentliche Aufmerksamkeit) bzw. leidet (im Hinblick auf die Übersichtlichkeit) darunter.


Revision [25314]

Edited on 2013-04-14 17:21:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
Versorgung mit Energie kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die Verfügbarkeit von Kraftstoffen für Fahrzeuge, von Brennstoffen für die Heizung gehört im weitesten Sinne zum Thema Energieversorgung. Die Energiewirtschaft als Regelungsgegenstand des Energierechts wird jedoch deutlich enger verstanden. Der hier verwendete Begriff der Energiewirtschaft ist an den Anwendungsbereich des {{du przepis="§ 1 Abs. 1 EnWG"}} angelehnt: es betrifft die //**(...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.**//. Da die Versorgung mit Fernwärme ebenfalls leitungsgebunden erfolgt, wird sie traditionell auch zur Energiewirtschaft im engeren Sinne gerechnet, auch wenn sie vom Anwendungsbereich des ""EnWG"" ausgenommen ist. An einigen Stellen muss diese Begriffsbestimmung allerdings erweitert werden (z. B. Thema Fernwärme).
Deletions:
Versorgung mit Energie kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die Verfügbarkeit von Kraftstoffen für Fahrzeuge, von Brennstoffen für die Heizung gehört im weitesten Sinne zum Thema Energieversorgung. Die Energiewirtschaft als Regelungsgegenstand des Energierechts wird jedoch deutlich enger verstanden. Der hier verwendete Begriff der Energiewirtschaft ist an den (allerdings in gewisser Hinsicht erweiterten) Anwendungsbereich des {{du przepis="§ 1 Abs. 1 EnWG"}} angelehnt: es betrifft die //**(...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.**//. Da die Versorgung mit Fernwärme ebenfalls leitungsgebunden erfolgt, wird sie traditionell auch zur Energiewirtschaft im engeren Sinne gerechnet, auch wenn sie vom Anwendungsbereich des ""EnWG"" ausgenommen ist.


Revision [14342]

Edited on 2012-03-01 15:18:02 by AnnegretMordhorst
Additions:
CategoryEnergierecht


Revision [10037]

Edited on 2011-04-24 18:45:14 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Energiewirtschaft als Gegenstand des Energierechts
Deletions:
((1)) Energiewirtschaft - Gegenstand des Energierechts


Revision [9857]

Edited on 2011-04-10 15:38:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Einzelne rechtliche Aspekte der Energieversorgung
Vgl. im Detail Punkte B.-L. in der [[EnergierechtGliederung Gliederung]].


Revision [9856]

Edited on 2011-04-10 15:32:42 by WojciechLisiewicz
Additions:
[[EnergierechtGliederung zurück zur Gliederung]]
Deletions:
{{files}}


Revision [9855]

Edited on 2011-04-10 15:32:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
{{image url="folie_019.png"}}


Revision [9854]

Edited on 2011-04-10 15:29:48 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das [[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)]]. Das ""EnWG"" ist allerdings in weiten Teilen nicht auf die Initiative des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus zwei Richtlinien:
- das Zivilrecht, insb. {{du przepis="§ 305 BGB"}} und ff. oder {{du przepis="§ 315 BGB"}}.
Die folgende Skizze fasst die normativen Grundlagen des Energierechts zusammen:
{{files}}
Deletions:
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das [[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)]]. Das EnWG ist allerdings in weiten Teilen nicht auf die Initiative des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus zwei Richtlinien:
- das Zivilrecht, insb. {{du przepis="§ 305 BGB"}} und ff. oder {{du przepis="§ 315 BGB"}}.


Revision [9853]

Edited on 2011-04-09 22:10:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
Auf nationaler Ebene wird das ""EnWG"" in zweierlei Hinsicht durch andere Vorschriften ergänzt:
- zum einen wurde eine Reihe von Ausführungsvorschriften (Rechtsverordnungen) erlassen, in denen Detailfragen der Energieversorgung im Strom- und Gasbereich geregelt sind;
- zum anderen werden energierechtliche Fragen in solchen Spezialgesetzen wie [[http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/index.html EEG]] und [[http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2002/index.html KWKG]] geregelt.
Darüber hinaus sind für das Energierecht nicht nur spezielle, schwerpunktmäßig die Energiewirtschaft betreffende Gesetze relevant. Auch allgemeine Regelungen haben mitunter Bedeutung für die Branche. Zu solchen Regelungen gehören beispielsweise:
- das GWB, insbesondere {{du przepis="§ 19 GWB"}}, {{du przepis="§ 20 GWB"}} und {{du przepis="§ 29 GWB"}};
- das Zivilrecht, insb. {{du przepis="§ 305 BGB"}} und ff. oder {{du przepis="§ 315 BGB"}}.
Deletions:
Auf nationaler Ebene


Revision [9852]

Edited on 2011-04-09 21:16:46 by WojciechLisiewicz
Additions:
Neben den zentralen energierechtlichen Richtlinien existieren einige weitere Rechtsakte auf europäischer Ebene, deren Regelungsgegenstand die Energiewirtschaft ist.
Auf nationaler Ebene


Revision [9851]

Edited on 2011-04-09 21:10:02 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das [[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)]]. Das EnWG ist allerdings in weiten Teilen nicht auf die Initiative des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus zwei Richtlinien:
- der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 13. 07. 2009 [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0055:0093:DE:PDF RL 2009/72/EG]]
- der Gasbinnenmarktrichtlinie vom 13. 07. 2009 [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0094:0136:DE:PDF RL 2009/73/EG]]
Deletions:
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das [[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)]].


Revision [9850]

Edited on 2011-04-09 20:57:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Überblick über das Regelungssystem des Energierechts
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das [[http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/ Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)]].


Revision [9845]

Edited on 2011-04-09 20:22:01 by WojciechLisiewicz
Deletions:
{{files}}


Revision [9844]

Edited on 2011-04-09 20:21:45 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Energiewirtschaft - Gegenstand des Energierechts
Versorgung mit Energie kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die Verfügbarkeit von Kraftstoffen für Fahrzeuge, von Brennstoffen für die Heizung gehört im weitesten Sinne zum Thema Energieversorgung. Die Energiewirtschaft als Regelungsgegenstand des Energierechts wird jedoch deutlich enger verstanden. Der hier verwendete Begriff der Energiewirtschaft ist an den (allerdings in gewisser Hinsicht erweiterten) Anwendungsbereich des {{du przepis="§ 1 Abs. 1 EnWG"}} angelehnt: es betrifft die //**(...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.**//. Da die Versorgung mit Fernwärme ebenfalls leitungsgebunden erfolgt, wird sie traditionell auch zur Energiewirtschaft im engeren Sinne gerechnet, auch wenn sie vom Anwendungsbereich des ""EnWG"" ausgenommen ist.
Vgl. auch folgende Übersicht:
{{image url="folie_014.png"}}
{{files}}


Revision [9843]

Edited on 2011-04-09 20:12:37 by WojciechLisiewicz
Additions:
Innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen ist zwischen den einzelnen Funktionen zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:
Deletions:
Detaillierter ist innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen zwischen unterschiedlichen Funktionen zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:


Revision [9842]

Edited on 2011-04-09 20:11:51 by WojciechLisiewicz
Additions:
----
----
Deletions:
{{files}}


Revision [9841]

Edited on 2011-04-09 20:10:51 by WojciechLisiewicz
Additions:
Dies lässt sich bildlich wie folgt grob darstellen:
{{image url="folie_016.png"}}
Detaillierter ist innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen zwischen unterschiedlichen Funktionen zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:
{{image url="folie_017.png"}}
Betrachtet man das Strom- und das Gasnetz im Detail, ist die Transportstufe in mehrere Zwischenstufen unterteilt, die das nachstehende Bild schildert:
{{image url="folie_018.png"}}
{{files}}


Revision [9840]

Edited on 2011-04-09 20:03:52 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Gegenwärtige Einflussfaktoren auf die Energiewirtschaft
Deletions:
((1)) Spannungsfeld widerstreitender Interessen


Revision [9839]

Edited on 2011-04-09 18:58:56 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [9838]

Edited on 2011-04-09 16:41:42 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft sind:
- Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
- (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (z. B. im Strombereich: Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
- Verkauf / Vertrieb / Verbrauch
((1)) Spannungsfeld widerstreitender Interessen
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind ({{du przepis="§ 1 EnWG"}}):
- Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
- Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
- Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
- Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
- Effizienz.
Darüber hinaus sind folgende Phänomene zu beobachten:
- Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;
- die Anzahl der Marktteilnehmer hat rapide zugenommen (Händler, Börsen etc.) - daraus folgen Forderungen der neuen Marktakteure nach Lösungen, die ihre Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern (Netzzugang etc.);
- die Struktur der Unternehmen hat sich verändert (Unbundling - Teilung der Funktionen aus vertikal integrierten Unternehmen);
- "Rekommunalisierung" - die Kommunen greifen nach örtlichen Versorgungsnetzen um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern bzw. größeren Einfluss auf die Versorgung zu haben;
Deletions:
((3)) Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft:
- Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
- (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
- Verkauf / Vertrieb / Verbrauch
((3)) Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen


Revision [9832]

Edited on 2011-04-09 15:01:30 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [9831]

The oldest known version of this page was created on 2011-04-09 15:01:15 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki