Version [40655]
Dies ist eine alte Version von EnergierechtLexikon erstellt von ChristianeUri am 2014-06-17 15:12:05.
Lexikon des Energierechts
Sammlung von Begriffen, die im Energierecht verwendet werden
Betreiber von Energieversorgungsnetzen
Bilanzkreis, Bilanzkreisvertrag
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Energieversorgung
Mit Energieversorgung ist eine leitungsgebundene Versorgung i. S. d. § 3 Nr. 14 EnWG gemeint. Wichtig hierbei ist der Netzcharakter, also eine vorhandene Leitung, über die der Energielieferant mit dem Verbraucher verbunden ist. Der Verkauf von Brennstoffen, Batterien oder Akkus fällt nicht unter den Begriff der Energieversorgung im Sinne des EnWG.
Energieversorgungsnetz
Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung
Ersatzversorgung
Fernleitungsnetz
Grundversorger, Grundversorgung
Haushaltskunde
Letztverbraucher
Letztverbraucher sind die Kunden, die Energie auch letztlich für sich verbrauchen. Dies können gem. § 3 Nr. 25 EnWG natürliche sowie juristische Personen sein.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser ist ein Vertrag zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, als Sonderform des Netznutzungsvertrages, wobei sich der Vertrag nicht zwingend auf bestimmte Entnahmestellen bezieht. Der Anspruch einen solchen Vertrag zu schließen ergibt sich aus § 25 Abs. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Lieferantenrahmenvertrages ist in § 25 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 25 StromNZV)
die "nach Landesrecht zuständige Behörde"
Netzbetreiber, Betreiber von Energieversorgungsnetzen
Netz der allgemeinen Versorgung
Netznutzungsvertrag
Dieser ist ein Vertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber und gewährt das Recht auf Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Der Anspruch auf Vertragsabschluss ergibt sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 StromNZV. Der Mindestinhalt des Netznutzungsvertrages ist in § 24 Abs. 2 StromNZV geregelt. (vgl. § 24 StromNZV)
Netzzugang
Der Netzzugang im Sinne des § 20 EnWG ist als Möglichkeit der Netzinanspruchnahme zum Transport von Energie (Strom oder Gas) gedacht. Es ist strikt von der Frage der (technischen, im Augenblick der Anbindung relevanten) Netzanbindung zu unterscheiden und bezieht sich auf die (in erster Linie in wirtschaftlichen Dimensionen zu verstehende) Möglichkeit der Belieferung einer Entnahmestelle. Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel über Netzzugang.
Übertragungsnetz und Übertragungsnetzbetreiber
Verteilernetz und Verteilernetzbetreiber
vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen
Zur Kategorie EnergierechtLexikon gehören 10 Artikel:
CategoryEnergierechtLexikon [Kategorie: Energierechtslexikon] |
EnergieREEGBegriffe [EnergieREEGBegriffe] |
EnergieRGrundversorgungBegriffe [EnergieRGrundversorgungBegriffe] |
EnergieRLieferVBegriffe [EnergieRLieferVBegriffe] |
EnergieRNetzanschlussBegriffe [EnergieRNetzanschlussBegriffe] |
EnergieRNetzzugangBegriffe [EnergieRNetzzugangBegriffe] |
EnergieRUnbundlingBegriffe [EnergieRUnbundlingBegriffe] |
EnergieRecht [Energierecht] |
EnergieRechtIng [Energierecht für Ingenieure] |
EnergieRechtVorlesung [Vorlesung Energierecht] |
CategoryLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.