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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
1. Gegenstand der Veranstal...
2. Methodische Hinweise
3. Recht der Regulierung
a. Was ist Regulierungsrech...
b. Anfänge der Wirtschaftsr...
c. Sektorenregulierung in E...
d. Einordnung des Energiere...
4. Grundlagen der Energiewi...
a. Wertschöpfungskette der ...
b. Spannungsfeld der widers...
5. Regelungsgegenstand des ...
a. Einzelne rechtliche Aspe...
B. Kontrolle der Aufnahme d...
1. Genehmigungspflicht - Ve...
2. Anzeigepflicht - Energie...
C. Netzanschluss
D. Zugangsregulierung
1. Netzzugang - Elektrizitä...
2. Netzzugang - Besonderhei...
E. Regulierung der Netzentg...
F. Entflechtung in der Ener...
G. Energielieferung an Letz...
1. Grundversorgung und Vert...
2. Zivilrechtliche Mechanis...
H. Wegenutzung und Konzessi...
I. Fördermechanismen in der...
1. Erneuerbare Energie
2. Kraft-Wärme-Kopplung
J. Verfahren, Rechtsbehelfe...
K. Recht der Fernwärme
L. Zusammenfassung, Wiederh...
1. Gegenstand der Veranstal...
2. Methodische Hinweise
3. Recht der Regulierung
a. Was ist Regulierungsrech...
b. Anfänge der Wirtschaftsr...
c. Sektorenregulierung in E...
d. Einordnung des Energiere...
4. Grundlagen der Energiewi...
a. Wertschöpfungskette der ...
b. Spannungsfeld der widers...
5. Regelungsgegenstand des ...
a. Einzelne rechtliche Aspe...
B. Kontrolle der Aufnahme d...
1. Genehmigungspflicht - Ve...
2. Anzeigepflicht - Energie...
C. Netzanschluss
D. Zugangsregulierung
1. Netzzugang - Elektrizitä...
2. Netzzugang - Besonderhei...
E. Regulierung der Netzentg...
F. Entflechtung in der Ener...
G. Energielieferung an Letz...
1. Grundversorgung und Vert...
2. Zivilrechtliche Mechanis...
H. Wegenutzung und Konzessi...
I. Fördermechanismen in der...
1. Erneuerbare Energie
2. Kraft-Wärme-Kopplung
J. Verfahren, Rechtsbehelfe...
K. Recht der Fernwärme
L. Zusammenfassung, Wiederh...
Energierecht - Gliederung
A. Einführung
(1.-4.h am 7.4. und 14.4.)
Die Veranstaltung hat Grundzüge des Rechts der Regulierung zum Gegenstand, wobei:
- die Regulierung als solche (allgemein) lediglich im Überblick behandelt wird,
- die genauen Mechanismen eines regulierten Wirtschaftszweigs am Beispiel des Energierechts ausführlicher vorgestellt werden.
2. Methodische Hinweise
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.
Die gegenwärtig zu verzeichnende, extreme Schnelllebigkeit der Rechtsordnung im Bereich der Wirtschaftsregulierung im Allgemeinen und des Energierechts im Besonderen machen es unmöglich, die geltende Rechtslage als (dauerhaft sinnvolle) Lerngrundlage zu nutzen. Die sich (noch) häufig ändernden europäischen und nationalen Rechtsakte sind vorerst als Durchgangsstationen eines Wirtschaftszweiges im Wandel zu betrachten.
Folge: die Lehrveranstaltung kann sinnvollerweise nur die Grundmechanismen, etablierte Rahmenregelungen behandeln und die Funktionsweise der Branche behandeln. Die geltenden Vorschriften sind zur Veranschaulichung der Rechtsmaterie in die Betrachtung einbezogen, sollen aber nicht den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden. Das Ziel der Schwerpunktveranstaltung ist weniger, das Energierecht zu erlernen, vielmehr den Umgang mit Energierecht und mit rechtlichen Themen der Energiewirtschaft.
a. Was ist Regulierungsrecht? Versuch einer Definition.
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjenige Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) eingreift.
Das Recht der Regulierung der Wirtschaft ist als derjenige Teil der Rechtsordnung zu verstehen, welcher nicht nur die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung schafft (Vertragsrecht, Erlaubnispflichten aus Sicherheitsgründen etc.) sondern direkt in das Marktgeschehen, in die Tätigkeit der Marktteilnehmer - insbesondere der Unternehmen - mit hoheitlichen Instrumenten (insb. per Verwaltungsrecht) eingreift.
Die Regulierung hat meist einen funktionsfähigen Markt zum Ziel - sie dient also nicht der Reglementierung der Wirtschaft, sondern deren Unterstützung und zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit. Dies kann mal durch Preisregelungen, mal durch ... geschehen.
b. Anfänge der Wirtschaftsregulierung
Link: Theoretische Grundlagen der Regulierung in der Wirtschaft Bezeichnung noch zu ändern
Link: Theoretische Grundlagen der Regulierung in der Wirtschaft Bezeichnung noch zu ändern
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft:
- Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
- (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
- Verkauf / Vertrieb / Verbrauch
- Leitungsnetze, dadurch Notwendigkeit der Nutzung öffentlicher Wege
B. Kontrolle der Aufnahme der Versorgungstätigkeit
(5.h am 21.4.)
C. Netzanschluss
(6.h am 21.4.)
D. Zugangsregulierung
(7.-8. h am 28.4.)
E. Regulierung der Netzentgelte
(9.-10. h am 5.5.)
F. Entflechtung in der Energiewirtschaft
(11.-12. h am 12.5.)
G. Energielieferung an Letztverbraucher
H. Wegenutzung und Konzessionen
(17.-18. h am 9.6.)
I. Fördermechanismen in der Energiewirtschaft
(19.-20. h am 16.6.)
J. Verfahren, Rechtsbehelfe, Rechtsmittel
(20.-21. h am 23.6.)
K. Recht der Fernwärme
(23.-24. h am 30.6.)
L. Zusammenfassung, Wiederholung und Vertiefung
(25.-26. h am 7.7.)
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