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Emissionsrechtehandel in Europa


A. Rechtsgrundlagen
Die Zuteilung der Emissionsrechte, das Zuteilungsverfahren und der anschließende Handel sind in folgenden Rechtsakten geregelt:
Auf nationaler Ebene (in Deutschland):


B. Grundlegende Rechtsfragen


1. Wer ist verpflichtet, Emissionsberechtigungen vorzulegen?
§ 2 TEHG i. V. m. Anhang 1 Teil 2
Schwellenwerte? Ausnahmen? Befreiungsmöglichkeiten (Kleinemittenten)?

2. Abgabepflicht für Emissionsrechte nach jew. Periode
§ 7 TEHG

3. Sanktionieren der Abgabepflicht
§§ 29 ff. TEHG

4. Emissionsgenehmigung
Gem. § 4 TEHG
Antrag? Angaben? Zuständige Behörden?

5. Melde- und Informationspflichten
§ 4 V TEHG usw.

6. Anrechnung von Einsparprojekten

7. Zuteilung (cap)

a. Verfahren
Zuteilungsmenge je Anlagentyp?
§§ 10 ff. TEHG
Reduktion?

8. Handel (trade)

a. Erwerb - vertraglich


b. Verträge - Vertragsgestaltung etc.


C. Adressat der Verpflichtungen aus § 7 I TEHG
Betreiber i. S. d. § 3 Nr. 4 TEHG

1. Anlagenbetreiber
i. S. d. § 3 Nr. 2 TEHG

a. Person, die Entscheidungsgewalt über die Anlage hat, § 3. Nr. 2 1. HS TEHG
wörtlich:
eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine Anlage innehat, in der eine Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 durchgeführt wird, und die dabei die wirtschaftlichen Risiken trägt;

b. Betreiber der genehmigungsbedürftigen Anlage i. S. d. BImSchG
wörtlich:
wer im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine genehmigungsbedürftige Anlage betreibt, in der eine Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 30 durchgeführt wird, ist Anlagenbetreiber nach Halbsatz 1;



2. Betreiber eines Luftfahrzeugs



D. Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen, § 7 TEHG

1. Anwendungsbereich, § 2 TEHG

2. Betreiber

a. Betreiber eines Luftfahrzeugs


b. Anlagenbetreiber


3. Frist: bis 30. 4. des Folgejahres

4. Umfang: entsprechend Emissionen im Vorjahr

E. Genehmigungspflicht


1. Anlagenbetreiber




CategoryEnergierecht
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