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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Rechtsgrundlagen
B. Grundlegende Rechtsfragen
1. Wer ist verpflichtet, Em...
2. Abgabepflicht für Emissi...
3. Sanktionieren der Abgabe...
4. Emissionsgenehmigung
5. Melde- und Informationsp...
6. Anrechnung von Einsparpr...
7. Zuteilung (cap)
a. Verfahren
8. Handel (trade)
a. Erwerb - vertraglich
b. Verträge - Vertragsgesta...
C. Adressat der Verpflichtu...
1. Anlagenbetreiber
a. Person, die Entscheidung...
b. Betreiber der genehmigun...
2. Betreiber eines Luftfahr...
D. Erfüllung der Verpflicht...
1. Anwendungsbereich, § 2 T...
2. Betreiber
a. Betreiber eines Luftfahr...
b. Anlagenbetreiber
3. Frist: bis 30. 4. des Fo...
4. Umfang: entsprechend Emi...
E. Genehmigungspflicht
1. Anlagenbetreiber
B. Grundlegende Rechtsfragen
1. Wer ist verpflichtet, Em...
2. Abgabepflicht für Emissi...
3. Sanktionieren der Abgabe...
4. Emissionsgenehmigung
5. Melde- und Informationsp...
6. Anrechnung von Einsparpr...
7. Zuteilung (cap)
a. Verfahren
8. Handel (trade)
a. Erwerb - vertraglich
b. Verträge - Vertragsgesta...
C. Adressat der Verpflichtu...
1. Anlagenbetreiber
a. Person, die Entscheidung...
b. Betreiber der genehmigun...
2. Betreiber eines Luftfahr...
D. Erfüllung der Verpflicht...
1. Anwendungsbereich, § 2 T...
2. Betreiber
a. Betreiber eines Luftfahr...
b. Anlagenbetreiber
3. Frist: bis 30. 4. des Fo...
4. Umfang: entsprechend Emi...
E. Genehmigungspflicht
1. Anlagenbetreiber
Emissionsrechtehandel in Europa
A. Rechtsgrundlagen
Die Zuteilung der Emissionsrechte, das Zuteilungsverfahren und der anschließende Handel sind in folgenden Rechtsakten geregelt:
- Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG - konsolidierte Fassung der hierdurch geänderten Richtlinie 2003/87/EG finden Sie hier: Link,
Auf nationaler Ebene (in Deutschland):
- TEHG,
Schwellenwerte? Ausnahmen? Befreiungsmöglichkeiten (Kleinemittenten)?
Antrag? Angaben? Zuständige Behörden?
§§ 10 ff. TEHG
Reduktion?
Betreiber i. S. d. § 3 Nr. 4 TEHG
eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die unmittelbare Entscheidungsgewalt über eine Anlage innehat, in der eine Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 durchgeführt wird, und die dabei die wirtschaftlichen Risiken trägt;
wer im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine genehmigungsbedürftige Anlage betreibt, in der eine Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 30 durchgeführt wird, ist Anlagenbetreiber nach Halbsatz 1;
D. Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen, § 7 TEHG
CategoryEnergierecht
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