Revision history for EnergierechtEUGliederung
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CategoryEnergierechtEU
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((2)) Geltendes Sekundärrecht: //Clean Energy for All Europeans//
Die Rechtslage in den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Energiewirtschaft wird in den kommenden Jahren durch die aktuell beschlossenen Rechtsakte auf EU-Ebene geprägt. Die im Jahre 2016 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission wurden bis 2019 verhandelt und beschlossen und sind nun geltendes europäisches Recht. Ein Überblick hierüber wird im folgenden Artikel gegeben: [[EnergieRCleanEnergyPackage Clean Energy for all Europeans]].
Die Rechtslage in den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Energiewirtschaft wird in den kommenden Jahren durch die aktuell beschlossenen Rechtsakte auf EU-Ebene geprägt. Die im Jahre 2016 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission wurden bis 2019 verhandelt und beschlossen und sind nun geltendes europäisches Recht. Ein Überblick hierüber wird im folgenden Artikel gegeben: [[EnergieRCleanEnergyPackage Clean Energy for all Europeans]].
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((1)) Übergreifende Betrachtung des Europarechts
Ein Überblick über energierechtlich relevante Fragen des Europarechts - insbesondere die dabei denkbaren Rechtsfragen - [[EnergieREuropaRUeberblick wird im folgenden Artikel gegeben]].
((1)) Einzelne Themen
Ein Überblick über energierechtlich relevante Fragen des Europarechts - insbesondere die dabei denkbaren Rechtsfragen - [[EnergieREuropaRUeberblick wird im folgenden Artikel gegeben]].
((1)) Einzelne Themen
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((1)) Allgemeine Informationen
Vgl. dazu auch [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft]], § 2, S. 50 ff.
Vgl. dazu auch [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft]], § 2, S. 50 ff.
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Vgl. auch [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft]], § 2, S. 50 ff.
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Einige grundlegende Informationen zum europäischen Energierecht wurden [[EnergierechtEUGrundlagen im folgenden Artikel]] zusammengefasst (nicht aktuell!).
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((1)) Exkurs: Auftragsvergabe in der Energiewirtschaft - die Sektorenvergabe
Die Energiewirtschaft gehört - unter gewissen Prämissen - zu den sog. Sektorenauftraggebern. Diese sind gem. europarechtlichen Vorgaben verpflichtet, Aufträge nach ähnlichen Regeln zu erteilen, wie es öffentliche Auftraggeber auch tun. Aus europarechtlicher Sicht ist dabei [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0025&from=HR die Richtlinie 2014/17/EG]] maßgeblich.
Einige Hinweise zur früheren Rechtslage (die methodisch nach wie vor noch gelten) [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=2143 finden Sie hier]].
Die Energiewirtschaft gehört - unter gewissen Prämissen - zu den sog. Sektorenauftraggebern. Diese sind gem. europarechtlichen Vorgaben verpflichtet, Aufträge nach ähnlichen Regeln zu erteilen, wie es öffentliche Auftraggeber auch tun. Aus europarechtlicher Sicht ist dabei [[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0025&from=HR die Richtlinie 2014/17/EG]] maßgeblich.
Einige Hinweise zur früheren Rechtslage (die methodisch nach wie vor noch gelten) [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0&subsumsession=0&root=2143 finden Sie hier]].
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===== Europäisches Energierecht: Gliederung =====