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Energierecht und Beihilfen i. S. d. Art. 107 AEUV
Relevanz des europäischen Beihilferechts in der Energiewirtschaft
A. Rechtsfragen
1. Ist eine Förderung eine Beihilfe i. S. d. Art. 107 I AEUV?
Insb. staatlicher Charakter der Beihilfe
Insb. staatlicher Charakter der Beihilfe
Ferner:
- liegt eine Wettbewerbsverfälschung durch die Beihilfe vor?
- Handel zwischen den Mitgliedstaaten?
Der staatliche Charakter nach Auffassung der Kommission:
- die Vergütung ist gesetzlich geregelt und in Verordnungen detailliert ausgestaltet,
- wenn Zwangsbeiträge zur Finanzierung herangezogen werden, dann kann staatlicher Ursprung angenommen werden [1],
- wenn ein Beitrag auf vom Staat auferlegten Aufschlag beruht, kann es sich um eine Abgabe handeln [2].
B. Regeln der Kommission über Zulassung von Beihilfen im Energiebereich
siehe hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52014XC0628(01)
C. Literatur
- Ausführungen zum Beihilferecht und zu Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland: Schneider, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 21, Rn. 138 ff.
[1] EuGH v. 2.7.1974, Rs. C-173/73 (Italien/Kommission), Slg. 1974, 709 Rn. 16 (???).
[2] EuGH v. 17.7.2008, Rs. 206/06, Urteil (Essent), Slg. 2008, I-5497, Rn. 66.
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