Welche Abgaben betreffen den PV-Anlagenbetreiber?
Wenn der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird, entsteht für Anlagen bis zu 2 Megawatt keine Stromsteuer nach § 9 Abs. 1 Stromsteuergesetz. Findet die Veräußerung außerhalb des öffentlichen Stromnetzes statt, fallen außerdem keine Netznutzungs-, Konzessions- oder sonstige Abgaben an. Die Abgaben beschränken sich dann auf Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer.
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