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Konzessionsverträge
Rechtstitel für die Nutzung öffentlicher Grundstücke auf dem Gebiet einer Gemeinde
A. Einleitung
Die Infrastruktur, mit der Energieversorgung realisiert wird, muss zumindest auch über Grundstücke Dritter verlaufen. Mal sind es private Grundstücke, mal öffentliches Eigentum (insbesondere öffentliche Straßen). Daraus resultieren Rechtsfragen, auf die zwingend klare Antworten zu erteilen sind - andernfalls wären die Aufrechterhaltung und der Ausbau von Strom- bzw. Gasnetzen nicht möglich. Demnach bedürfen insbesondere folgende Fragen einer rechtlichen Erfassung:
- auf welcher rechtlicher Grundlage nehmen Versorger Immobilien Dritter für ihre Netze in Anspruch?
- welche Gegenleistung ist für die Inanspruchnahme zu erbringen?
- wie wird sichergestellt, dass der Versorger Netze warten, auswechseln, überprüfen kann?
B. Noch ein Grundsatzthema
C. Konzessionsvertrag - Fallbeispiel
In der Stadt A (450.000 Einwohner) versorgen die örtlichen Stadtwerke (S) die Einwohner mit Strom- und Gas. Die S gehören zu 100 % der Stadt A. Als Netzbetreiber für das Strom- und Gasnetz ist die Netzgesellschaft der S (SN) tätig. An das Gasnetz der SN sind 180.000 Haushalte und Betriebe angeschlossen.
Der zwischen A und S bestehende Konzessionsvertrag für das Gasnetz läuft in 3 Jahren ab, soll aber nach Ansicht der Stadtpolitiker erneut mit S abgeschlossen werden. Der in der Umgebung von A tätige Großkonzern X bekundet allerdings das Interesse, Gasnetze auf dem Gebiet der A künftig zu betreiben. Das intensive Sponsoring seitens X und Überzeugungsarbeit unter den Kommunalpolitikern zeigen Wirkung - immer mehr Stadtverordnete sprechen sich dafür aus, den Partner für den Konzessionsvertrag ergebnisoffen zu diskutieren. Die Stadtverwaltung ist dennoch der Ansicht, dass es keine Diskussion geben wird - der Vertrag werde mit A geschlossen.
Der Bürgermeister von A bekommt allerdings Angst, dass er sich womöglich rechtswidrig verhalten könnte und möchte überprüfen, wie die Prozedur angesichts der Interessenbekundung seitens X auszugestalten wäre. Er beauftragt deshalb seine Juristen mit der Prüfung folgender Fragen:
- Wie muss A das Verfahren zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages Gas ausgestalten? Welche Regeln sind in jedem Fall zu beachten? Ist ein förmliches Vergabeverfahren i. S. d. §§ 97 ff. GWB durchzuführen?
- Wie darf A bei der Auswahl des Vertragspartners entscheiden? Hat die Stadt freie Wahl?
- Sollte die Stadt den neuen Konzessionsvertrag mit X schließen, nicht mit S - welche Folgen hätte das?
D. Netze auf privaten Grundstücken
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