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Kommunalwirtschaft und Energierecht

ein Fallbeispiel

Sachverhalt







Rechtmäßigkeit der Untersagung

A. Ermächtigungsgrundlage
Rechtsgrundlage für die kommunalaufsichtlichen Maßnahmen (Beanstandung) ist § 120 Abs. 1 ThürKO. Eine derartige Beanstandung ist belastender Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde.

B. Formelle Rechtmäßigkeit der Beanstandung



C. Materielle Rechtmäßigkeit der Beanstandung



D. Rechtsfragen
Folgende stehen im Raum:
  • können Gemeinden Wirtschaftsprojekte im Bereich der Energiewirtschaft kommunalrechtlich und in sonstiger Hinsicht (Europarecht / Wettbewerb / Beihilfe / Auftragsvergabe) beliebig durchführen?
  • darf Gemeinde Stromerzeugungsanlagen (insb. auch EEG-Anlagen) so planen, wie sie möchte?
  • wie funktionieren Projekte mit der Bürgerbeteiligung (Windkraft)?



E. Zulässigkeit der Betätigung durch Gemeinde



1. Handlungen die unter den Vorbehalt des § 71 ThürKO fallen?

  • gründen
  • übernehmen
  • sich beteiligen
  • erweitern

2. Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde?


a. mögliche Rechtsformen § 71 Abs. 1 ThürKO

    • § 71 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO: Eigenbetrieb
    • § 71 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO: Anstalt
    • § 71 Abs. 1 Nr. 3 ThürKO: Rechtsformen des Privatrechts (d. h. auch eine Aktiengesellschaft ist möglich!)

b. Schrankentrias

    • § 71 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO: öffentlicher Zweck
    • § 71 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO: Leistungsfähigkeit der Gemeinde
    • § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO: Subsidiaritätsprinzip

c. Eignung außerhalb der allgemeinen Verwaltung § 71 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO

    • Beachtung: hoheitlichen Handelns (allg. Verwaltung)

d. keine wesentliche Schädigung / Aufsaugung selbst. Betriebe § 71 Abs. 3 ThürKO

e. Örtlichkeit § 71 Abs. 5 ThürKO

    • allgemeine Regeln:
              • § 71 Abs. 1 und 2 ThürKO zu beachten
              • Interessen betroffener Gebietskörperschaften
    • Berechtigte Interessen anderer Kommunen (i.d.R. Nachbargemeinden)

3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit?

Hierzu mehr im Artikel Planungsrecht in der Energiewirtschaft

4. Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit Projekten in der Energiewirtschaft

5. Wettbewerbsrecht/Kartellrecht

- GWB (ist kommunales Unternehmen Marktbeherrschend?)
- UWG

6. Beteiligung örtlicher Akteure

7. Rechtsschutz

- Rechtsaufsicht
- Rechtsschutz Dritter (zB.: Leistungsklage vor Verwaltungsgerichten, sofern Dritter in eigenen Rechten betroffen)


F. Ergänzende und weiterführende Informationen
Andere relevante, interessante Sachverhalte, die in diesem Zusammenhang genannt werden können: Z. B. wenn ein Stadtwerk eine Gesellschaft in Tschechien kauft, die Fernwärme produziert und verkauft - Problem des Örtlichkeitsprinzips im Kommunalrecht.
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