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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Quellen
B. Einleitung
C. Rechtsfragen
1. Ist die wirtschaftliche ...
2. Klage wegen drittschütze...
3. Unter welchen Voraussetz...
4. Inwiefern darf ein kommu...
5. Verfassungsklage der Gem...
6. Maßnahmen der Rechtsaufs...
7. Anwendbarkeit der Regeln...
8. Welche genaue Rechtsform...
9. Darf die Gemeinde Strome...
D. Zulässigkeit der wirtsch...
1. Liegt eine wirtschaftlic...
2. Zulässige Rechtsform
3. Schrankentrias des § 71 ...
a. Öffentlicher Zweck, Nr. 1
b. Leistungsfähigkeit / Bed...
c. Subsidiarität, Nr. 4
4. Örtlichkeitsgrundsatz, §...
5. Keine Schädigung von Bet...
6. Weitergehende Voraussetz...
7. Keine hoheitliche Aufgabe
E. Fallbeispiel
B. Einleitung
C. Rechtsfragen
1. Ist die wirtschaftliche ...
2. Klage wegen drittschütze...
3. Unter welchen Voraussetz...
4. Inwiefern darf ein kommu...
5. Verfassungsklage der Gem...
6. Maßnahmen der Rechtsaufs...
7. Anwendbarkeit der Regeln...
8. Welche genaue Rechtsform...
9. Darf die Gemeinde Strome...
D. Zulässigkeit der wirtsch...
1. Liegt eine wirtschaftlic...
2. Zulässige Rechtsform
3. Schrankentrias des § 71 ...
a. Öffentlicher Zweck, Nr. 1
b. Leistungsfähigkeit / Bed...
c. Subsidiarität, Nr. 4
4. Örtlichkeitsgrundsatz, §...
5. Keine Schädigung von Bet...
6. Weitergehende Voraussetz...
7. Keine hoheitliche Aufgabe
E. Fallbeispiel
Kommunalrecht in der Energiewirtschaft
Bedeutung und Zusammenhang zwischen Kommunalrecht un der Energieversorgung
A. Quellen
Rechtsgrundlagen / Gesetze - in Thüringen: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Eine allgemeine Zusammenfassung der Rechtsfragen nimmt Wolff, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, auf S. 179 ff. vor.
B. Einleitung
Das Kommunalrecht weist mit der Energiewirtschaft eine Verbindung insbesondere deshalb auf, weil Selbstverwaltungskörperschaften einen Daseinsvorsorgeauftrag in den Kommunen zu erfüllen haben. Die Energiewirtschaft ist allerdings zugleich ein Wirtschaftszweig, in dem auch kommerzielle Geschäftstätigkeit stattfindet. Zwischen Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Betätigung einer Gemeinde spielt sich in der Regel auch das Spannungsverhältnis zwischen dem Kommunalrecht und der Tätigkeit einer Kommune in der Energiewirtschaft.
Prinzipiell ist eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen denkbar - auch im Bereich der Energiewirtschaft. In Thüringen sind für die Energieversorgung gerade auch einige Erleichterungen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen zu beobachten. Die Gemeinden versuchen auch gegenwärtig verstärkt die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung zu nutzen. Ein gewisser Trend zur "Rekommunalisierung" der Daseinsvorsorge ist zu beobachten.
Auch, wenn Gemeinden sich wirtschaftlich betätigen können, müssen sie nicht nur die kommunalrechtlichen Vorgaben beachten, sondern auch europarechtliche Grenzen im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Beihilfe- und Vergaberecht beachten.
C. Rechtsfragen
An der Schnittstelle zwischen der Energiewirtschaft und dem Kommunalrecht treten insbesondere Fragen auf, ob und wie Gemeinden Wirtschaftsprojekte im Bereich der Energiewirtschaft kommunalrechtlich und in sonstiger Hinsicht (Europarecht / Wettbewerb / Beihilfe / Auftragsvergabe) durchführen dürfen. Im Einzelnen sind folgende Fragestellungen denkbar:
1. Ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zulässig?
Die häufig anzutreffende Rechtsfrage ist indes Praxis die nach der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinde, die eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand haben - zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens.
Die häufig anzutreffende Rechtsfrage ist indes Praxis die nach der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinde, die eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand haben - zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens.
- Rechtsaufsichtsbehörde kann die Betätigung / Gründung eines Unternehmens usw. untersagen
- Rechtsmittel gegen die Untersagung
7. Anwendbarkeit der Regeln für wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
(Kommunalwirtschaft) <=> in Abgrenzung zum hoheitlichen Handeln
(Kommunalwirtschaft) <=> in Abgrenzung zum hoheitlichen Handeln
8. Welche genaue Rechtsform darf die Kommune für ein Unternehmen wählen?
§§ 71 Abs. 1 ThürKO i. V. m. § 73 Abs. 1 Nr. 5 ThürKO
§§ 71 Abs. 1 ThürKO i. V. m. § 73 Abs. 1 Nr. 5 ThürKO
D. Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung durch eine Kommune
E. Fallbeispiel
EnergieRKommunalrechtBeispiel
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