Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnergieREigenversorgungGrundlagen
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnergieREigenversorgungGrundlagen

Version [70217]

Dies ist eine alte Version von EnergieREigenversorgungGrundlagen erstellt von WojciechLisiewicz am 2016-07-21 16:47:39.

 

Eigenversorgung von Unternehmen - Kapitel 2

von Iris Kneißl


2 Grundlagen


Die Eigenversorgung mit Strom stellt eine Ausnahme der Stromversorgung dar. Üblich ist es, den Strom zentral zu erzeugen und sich von einem Stromlieferanten mit der benötigten Strommenge beliefern zu lassen. Da der Strommarkt ein sehr komplexes Gebilde ist, bildet dieses Kapitel zunächst die Grundlagen des deutschen Strommarktes ab und gibt einen Überblick zu dessen Funktionsweise. Kapitel 2.2 informiert über die technischen Möglichkeiten der Stromversorgung durch erneuerbare Energien.


2.1 Überblick über den deutschen Strommarkt


Ohne eine sichere Stromversorgung kann die deutsche Wirtschaft nicht funktionieren – sie ist der Antrieb der Wirtschaft. Daher stellt der Strommarkt einen besonders wichtigen Energiemarkt dar. Sein Ziel ist es, die Stromnachfrage jederzeit abzudecken und so die Elektrizitätsversorgung zu sichern.[16]

2.1.1 Entwicklung des deutschen Strommarktes
Traditionell war der deutsche Strommarkt durch Monopole der Stromversorger gekennzeichnet. Die Stromversorger sorgten sowohl für die Stromerzeugung, den Netzbetrieb, als auch für die Lieferung des Stroms.[17]
Zum Bau von Stromleitungen und zur Stromverteilung mussten die Stromversorger zwingend die öffentlichen Straßen und Wege nutzen, wofür sie mit den öffentlich-rechtlichen Eigentümern Konzessionsverträge schlossen. Dadurch erhielten sie das Nutzungsrecht an den Straßen und Wegen. Der Stromversorger erhielt ein Versorgungsmonopol für dieses Gebiet und war für die Stromversorgung der Endkunden in diesem Gebiet zuständig. Die Letztverbraucher von Strom waren somit an den örtlichen Stromversorger gebunden und konnten diesen nicht frei wählen.



[16] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Wie funktioniert der Strommarkt?, http://www.bundesregierung.de.
[17] Rövekamp, Historischer Überblick über die Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland, www.energiewende-verstehen.de; Beck-Texte im dtv, Energierecht,
12. Aufl. 2015, Einführung S. XVI; Heuck/Dettmann/Schulz, Elektrische Energieversor- gung, S. 491 f.; dort auch zum folgenden Text.


CategoryMAEigenversorgung
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki