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EEG-Umlage - Rechtsfragen
Ausgleichsmechanismus sowie dessen besondere Regeln gem. §§ 56 ff. und 63 ff. EEG
Im Zusammenhang mit der EEG-Umlage (§§ 56 ff. EEG) sind insbesondere folgende Rechtsfragen denkbar:
- besteht EEG-Umlagepflicht (vollständige, verminderte usw.)
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der EEG-Umlage gegen den Stromlieferanten gem. § 60 Abs. 1 EEG
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der gem. § 63 EEG begrenzten EEG-Umlage gegen Letztverbraucher (stromkostenintensive Unternehmen) gem. § 60a EEG
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der EEG-Umlage durch Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 EEG
- Korrekte Ermittlung/Berechnung der EEG-Umlage durch den ÜNB gem. § 3 EEV
- Voraussetzungen des Entfalls der EEG-Umlage gem. § 61a EEG
- Voraussetzungen der Verringerung der EEG-Umlage gem. §§ 61b - 61e EEG
- Voraussetzungen der Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 63 EEG (bzw. ist die Begrenzungsentscheidung rechtmäßig?)
Hierbei sind auch folgende Teilfragen zu beachten:
- Härtefallregelung, § 64 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 2b EEG
- Ausnahmeregelungen zur Begrenzung für neu gegründete Unternehmen / umgewandelte Unternehmen
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit der besonderen Ausgleichsregelung - insb. Verpflichtungsklage auf Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 63 EEG
Verringerungen der EEG-Umlage
Das Gesamtsystem der EEG-Umlage kann wie folgt systematisiert werden:- Regel: EEG-Umlage fällt vollständig an
- Ausnahme gem. § 61a EEG: die EEG-Umlage entfällt vollständig in den dort genannten Fällen
- Ausnahme gem. § 63 EEG: die EEG-Umlage wird gem. den in § 63 genannten Regeln begrenzt
- Ausnahmen gem. §§ 61b ff. EEG: die EEG-Umlage fällt im verringerten Umfang an
- EEG-Anlagen, Nr. 1 -> vgl. Definition gem. § 3 Nr. 1 EEG
- hocheffiziente KWK-Anlage, Nr. 2
Hocheffiziente KWK-Anlage gem. § 61b Nr. 2 sind:
- Stromerzeugungsanlage
- aus KWK
- hocheffizient
- Nutzungsgrad
- jährlich oder
- monatlich
mindestens 70 %.
- Kraftwerkseigenverbrauch, Nr. 1
- Stromerzeugungsanlage nicht mit Netz verbunden (jede Art von Inselanlage), Nr. 2
- Inselanlage?
- keine Verbindung zum Netz (weder mittelbar noch unmittelbar)
- Eigenversorgung mit EEG-Strom, Nr. 3
- Eigenversorgung
- vollständige Versorgung (vollständig auch auf Eigenversorgung bezogen?)
- Überschuss ohne EEG-Förderung
- kleine Eigenversorgung mit max. 10 kW, Nr. 4
CategoryEnergierecht
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