Clean Energy Package
das Energiepaket der EU von 2016 - 2019
Wie die EU-Kommission auf folgender Informationsseite berichtet [1], wurde das Paket "Clean Energy for all Europeans" im November 2016 vorgeschlagen und bis 2019 verhandelt sowie schließlich beschlossen. Es besteht aus folgenden Rechtsakten:
Geändert wurde auch die GasbinnenmarktRL (EU) 2019/692 vom 17. April 2019.
In den oben aufgeführten Rechtsakten wird das europäische Energierecht an einigen Stellen evolutiv fortentwickelt (Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Agentur ACER), es werden aber auch komplett neue Akzente gesetzt:
- es werden erstmalig Grundsätze für die Zusammenarbeit in der sog. Energieunion aufgestellt,
- die Strommarktordnung wird europarechtlich in einer Verordnung verankert,
- Regelungen zu Gebotszonen ordnen Aufteilung des Marktes an Kapazitätsgrenzen an,
- Mechanismen zur Kapazitätsmanagement werden eingeführt (Strombinnenmarktrichtlinie),
- Verbraucher sollen neue Rechte auf Teilnahme am Strommarkt erhalten (dynamische Tarife, Zugang zum Markt als Anbieter etc.).
[1] Eine Presseinformation über den Beschluss der letzten Rechtsakte im Mai 2019 ist hier zu finden.
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