Version [46742]
Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG82 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-11-10 22:32:24.
§ 82 EEG 2014 - Verbraucherschutz | § 58 EEG 2009 - Verbraucherschutz |
---|---|
Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55 entsprechend. | Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend. |
Weiter zu § 83
Zurück zu § 81
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.