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Version [46413]

Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG82 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-11-05 19:54:45.

 

§ 82 EEG 2014 - Verbraucherschutz§ 58 EEG 2009 - Verbraucherschutz
Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55 entsprechend. Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend.
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