Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRSynopseEEG59
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRSynopseEEG59

Version [50219]

Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG59 erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-02-18 11:25:08.

 

§ 59 EEG 2014 - Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber§ 37 EEG 2009 - Vermarktung und EEG-Umlage
unverändert (1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen selbst oder gemeinsam den nach den §§ 16 und 35 Absatz 1 vergüteten Strom diskriminierungsfrei, transparent und unter Beachtung der Vorgaben der Ausgleichsmechanismusverordnung vermarkten.


Zurück zu § 58 Weiter zu § 60

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki