Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRSynopseEEG30
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRSynopseEEG30

Version [50170]

Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG30 erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-02-16 18:38:15.

 

§ 30 EEG 2014 - Absenkung der Förderung für Strom aus Windenergie auf See§ 20 EEG 2009 - Absenkungen von Vergütungen und Boni
(1) Für Strom aus Windenergie auf See verringern sich die anzulegenden Werte

1. nach § 50 Absatz 2

a) zum 1. Januar 2018 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde,
b) zum 1. Januar 2020 um 1,0 Cent pro Kilowattstunde und
c) ab dem Jahr 2021 jährlich zum 1. Januar um 0,5 Cent pro Kilowattstunde,

2. nach § 50 Absatz 3 zum 1. Januar 2018 um 1,0 Cent pro Kilowattstunde.

(2) Für die Anwendung des Absatzes 1 ist abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft der Windenergieanlage auf See nach § 17e Absatz 2 Satz 1 und 4 des Energiewirtschaftsgesetzes maßgeblich, wenn die Netzanbindung nicht zu dem verbindlichen Fertigstellungstermin nach § 17d Absatz 2 Satz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes fertiggestellt ist.
(2) Die Vergütungen und Boni verringern sich jährlich zum 1. Januar für Strom aus

7. Windenergie
a) aus Offshore-Anlagen (§ 31) ab dem Jahr 2018: um 7,0 Prozent

Zurück zu § 29 Weiter zu § 31
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki