Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRSonderkunden
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRSonderkunden

Version [42621]

Dies ist eine alte Version von EnRSonderkunden erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-07-30 22:05:41.

 

Sonderkunden


Diese Seite befindet sich in Bearbeitung

A. Begriff

Nach § 1 Abs. 4 KAV sind Sonderkunden bzw. Sondervertragskunden diejenigen Kunden, welche keine Tarifkunden (§ 1 Abs. 3 KAV) sind. Demnach bedeutet dies, dass diese nicht im Ramen der Grundversorgung bzw. innerhalb der ersatzversorgung mit Energie beliefert wrden. Auch verfügen diese nicht über keinen bestehenden Liefervertrag gem. § 115 Abs. 2 EnWG bzw. nach § 116 EnWG.
Diese sind mit einer Abnahmemenge von weniger als 100000 kWh oder einer max. Lesitung auf Erzeugungsseite von 50 kW – 200 kW an das Niederspannungasnetz angeschlossen.
Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Tarifkunden und Sonderkunden ergibt sich daraus, dass die Belieferung beider Gruppen auf vertraglicher Grundlage erfolgen.

B. Sonderkundenvertrag als Belieferungsbasis

Demnach wird im Fall eines Sonderkunden ein Sonderkundenvertrag mit dem Energielieferanten geschlossen. Einige allgemein Grundlagen können im Beitrag über den Energieliefervertrag nachgelesen werden.

Beziehen Sonderkunden ihren Strom bzw. Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdruckbereich, so bestimmen die NAV oder NDAV den Inhalt des Anschlussvertrages bzw. des gesetzlichen Anschlussnutzungsverhältnisses. Für Sonderkunden außerhalb der Niederspannung oder des Niederdrucks, ist der Netzbetreiber verpflichtet entsprechende Verträge mit diesen zu schließen.

In der Praxis werden verschiedene Arten von Sonderkundenverträge unterschieden. Details zu den einzelnen Arten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Merkmal/VertragsartNormsonderkundenvertragAll-inclusive-Vertragoffener Vertragprogramm und Bandlieferungen
RegelungsinhaltZum großen Teil Regelugen aus der StromGVV/GasGVV ohne allg. PreiseBelieferung einschließlich NetznutzungUnbeschränkte Abdeckung des gesamten Energiebedarfs an einer Abnahmestelle.....
Pflicht (-en) des Leiferanten....................

Anders als der Tarifkundenvertrag, haben sich diese an den AGB – rechtlichen Maßstab der §§ 305 ff. BGB messen zu lassen.




CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki