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Redispatch
Der Begriff des Redispatch ist gesetzlich nicht definiert. Bei diesem handelt es sich jegliche Eingriffe in die marktbasierte Fahrweise einer Erzeugungsanlage zur Umstellung der Kraftwerkseinspeisungen um eine Leitungsüberanspruchung zu verhindern (präventives Redispatch) bzw. zu beseitigen ( korregierender Redispatch). Besteht die Gefahr, dass ein Netzengpass im Steromversorgungsnetz auftritt, erfolgt seitens des Netzbetreibers eine Anweisung an die Kraftwerksbetreibers seine Einspeisungen auf der Seite des Engpasses zu verringern. Demgegenüber haben Kraftwerke auf der Seite nach dem Engpass ihre Einsspeisungen zu erhöhen. Hierdurch entsteht ein Lastfluss, welcher den Engpass entkräftet.
Beim Redispatch ist zwischen zwei Formen zu differenzieren. Das strombezogene Redispatch verfolgt das Ziel plötzlich auftretende Netzengpässe in Leitungen sowie Umspannwerken zu verhindern bzw. zu beheben. Demgegenüber verfolgt der spanungsgebundene Redispatch das Ziel die Spannung im Betroffenen Netzgebiet auf demselben Level zu halten. Dies ist durch die ergänzende Bereitstellung von Blindleistung möglich. Redispatchmaßnahmen können regelzonenintern und -übergreifend angewendet werden. Den Gegenpol zum Redispatch bildet das Dispatch.
Darüber hinaus stellt das Redispatch eine wesentliche marktbezogene Maßnahmen im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG dar.
Quellen:
Begriffsbestimmung auf Seite der BNetzA
Monitoringbericht der BNetzA 2015 vom 21. März 2016, S. 101
CategoryEnergierechtLexikon
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