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aktuelles Dokument: EnRNetzkapazitaet
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Revision history for EnRNetzkapazitaet


Revision [44738]

Last edited on 2014-09-18 10:11:55 by AnnegretMordhorst
Additions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Für den Umgang mit diesen Engpässen sind zum Einem in § 15 StromNZV und zum anderen in {{du przepis="§ 7 KraftNAV"}} Regelungen zu finden. Details zu diesen können im Beitrag zum [[EnergieRNetzzugang Netzzugnag unter Pkt. B. 1 lit. d]] nachgelesen werden.
Quelle: [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft de Wyl/Thole/Bartsch: in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 16, Rn. 166.]]
Deletions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Für den Umgang mit diesen Engpässen sind zum Einem in § 15 StromNZV und zum anderen in {{du przepis="§ 7 KraftNAV"}} Regelungen zu finden. Details zu diesen können im Beitrag zum [[EnergieRNetzzugang Netzzugnag unter Pkt. B. 1 lit. d]] nachgelesen werden.


Revision [44737]

Edited on 2014-09-18 10:06:48 by AnnegretMordhorst
Additions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Für den Umgang mit diesen Engpässen sind zum Einem in § 15 StromNZV und zum anderen in {{du przepis="§ 7 KraftNAV"}} Regelungen zu finden. Details zu diesen können im Beitrag zum [[EnergieRNetzzugang Netzzugnag unter Pkt. B. 1 lit. d]] nachgelesen werden.
Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
Deletions:
//in Bearbeitung//
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.


Revision [44723]

Edited on 2014-09-17 19:12:21 by AnnegretMordhorst
Additions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
Deletions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Darüber hinaus Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering.


Revision [44722]

Edited on 2014-09-17 19:06:30 by AnnegretMordhorst
Additions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapazität vorliegt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Netznutzer belegt ist.
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Darüber hinaus Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering.
Deletions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist.
Grundsätzlich entstehen solche aus technschen Gründen bzw. aufgrund der geringen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken.


Revision [44684]

Edited on 2014-09-16 19:51:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
Grundsätzlich entstehen solche aus technschen Gründen bzw. aufgrund der geringen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken.


Revision [44683]

Edited on 2014-09-16 19:46:05 by AnnegretMordhorst
Additions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist.
Deletions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist und sodann ein Engpass besteht.


Revision [44682]

Edited on 2014-09-16 19:42:26 by AnnegretMordhorst
Additions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist und sodann ein Engpass besteht.
Deletions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt.


Revision [44681]

Edited on 2014-09-16 19:36:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt.
Deletions:
((1)) Allgemeines und Bedeutung
((1)) Pflicht des Netzbetreibers bei Engpässen


Revision [44680]

Edited on 2014-09-16 19:06:47 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Pflicht des Netzbetreibers bei Engpässen
Deletions:
((1)) Pflichten der Netzbetreiber bei Engpässen


Revision [44519]

Edited on 2014-09-10 19:57:53 by AnnegretMordhorst
Additions:
//in Bearbeitung//
((1)) Allgemeines und Bedeutung
((1)) Pflichten der Netzbetreiber bei Engpässen


Revision [40468]

Edited on 2014-06-14 16:32:47 by AnnegretMordhorst
Additions:
CategoryEnergierechtLexikon
Deletions:
CategoryEnergierecht


Revision [39976]

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