Revision history for EnRNetzkapazitaet
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Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Für den Umgang mit diesen Engpässen sind zum Einem in § 15 StromNZV und zum anderen in {{du przepis="§ 7 KraftNAV"}} Regelungen zu finden. Details zu diesen können im Beitrag zum [[EnergieRNetzzugang Netzzugnag unter Pkt. B. 1 lit. d]] nachgelesen werden.
Quelle: [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft de Wyl/Thole/Bartsch: in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 16, Rn. 166.]]
Quelle: [[SchneiderTheobaldRechtDerEnergiewirtschaft de Wyl/Thole/Bartsch: in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 16, Rn. 166.]]
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Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Für den Umgang mit diesen Engpässen sind zum Einem in § 15 StromNZV und zum anderen in {{du przepis="§ 7 KraftNAV"}} Regelungen zu finden. Details zu diesen können im Beitrag zum [[EnergieRNetzzugang Netzzugnag unter Pkt. B. 1 lit. d]] nachgelesen werden.
Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
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Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
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Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering. Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Engpässe, insb. den an den grenzüberschreitenden Kuppelstellen bestehenden eine entscheidende Rolle für Vereinigung des europäischen Energiemarktes zu.
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Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapazität vorliegt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Netznutzer belegt ist.
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Darüber hinaus Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering.
Grundsätzlich entstehen solche aus technischen Gründen bzw. aufgrund der langsamen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken. Darüber hinaus Im Gegensatz hierzu ist die Wahrscheinlichekit des Entstehens eines Engpasses in Strom- und Gasverteilungsnetzen gering.
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Grundsätzlich entstehen solche aus technschen Gründen bzw. aufgrund der geringen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken.
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Grundsätzlich entstehen solche aus technschen Gründen bzw. aufgrund der geringen Nachfrageentwicklung überwiegend in den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, insb. aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie herkömmlichen Kraftwerken.
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Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist.
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Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt. Dies ist grunsätzlich dann der Fall, wenn der Einspeiser für den Netzzugang mehr Kapazität benötigt als vorhanden ist, z.B. durch andere Neztznutzer belegt ist und sodann ein Engpass besteht.
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Additions:
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 EnWG"}}. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. {{du przepis="§ 20 Abs. 2 EnWG"}} dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt.
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((1)) Pflicht des Netzbetreibers bei Engpässen
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((1)) Pflicht des Netzbetreibers bei Engpässen
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//in Bearbeitung//
((1)) Allgemeines und Bedeutung
((1)) Pflichten der Netzbetreiber bei Engpässen
((1)) Allgemeines und Bedeutung
((1)) Pflichten der Netzbetreiber bei Engpässen
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CategoryEnergierechtLexikon