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Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung

Begriff im Energierecht

Das Netz der allgemeinen Versorgung stellt eine besondere Kategorie des Energieversorgungsnetzes im Energierecht dar und ist in § 3 Nr. 17 EnWG legaldefiniert. Demnach fallen darunter Energieversorgungsnetze, die für die Versorgung einer unbestimmter Gruppe von Letztverbrauchern dimensioniert sind und für diese auch entsprechend zugänglich sind. Damit sind negativ formuliert Netze gemeint, die nicht lediglich für eine geschlossene Gruppe von Abnehmern errichtet wurden und betrieben werden.
Ein Energieversorgungsnetz ist demnach ein Netz der allgemeinen Versorgung, wenn aus dessen Größe und Beschaffung (im Gesetz: "Dimensionierung") auf die Zweckbestimmung geschlossen werden kann, jeden Letztverbraucher im Versorgungsgebiet zu versorgen [Theobald/Zenke/Dessau, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 15, Rn. 1]





Kategorie: Lexikon des Energierechts
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