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Version [43040]

Dies ist eine alte Version von EnRLeistungspreis erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-08-09 20:12:47.

 

Leistungspreis


Neben den Arbeitspreis kommt bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung ein Leistungspreis hinzu. Dieses Preiskonzept findet vor allem bei Beziehungen unter Vorlieferanten, Stadtwerken oder größeren Sondervertragskunden Verwendung. Derzeit wird dieser in Form eines Stunden-, Monats- oder Jahrespreises vom Energieversorgungsunternehmen angeboten. Durch diesem wird dem EVU die Abnahme der höchsten gebrauchten Leistung innerhalb der verabredeten Zeit beglichen. Demnach ist es, hinsichtlich der größten Tagesentnahmemenge möglich, den Jahresleistungspreis dadurch zu ermitteln, den Durchschnittswert der zwei effektiv, größten wiederkehrenden Entnahmen zu bestimmen. Die Werte hierfür müssen aus zwei unterschiedlichen Monaten stammen.
Hierbei kann eine Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen sowie von gebietsabhängigen Feiertagen erfolgen. Dies zeigt, dass es sich beim Leistungspreis nicht um eine statische Größe handelt, sondern um einen anpassungsfähigen Faktor.

Dieser kann mit unterschiedlichen Messwerten verknüpft werden. In aller Regel erfolgt eine anteilmäßige Verknüpfung an eine im Vorfeld festgelegte Lohn-Preis-Entwicklung. Dies wird vor allem bei größeren Kunden vorgeschlagen. Dadurch wird es ermöglicht, die realen Leistungsspitzen angemessen zu beachten.

Quelle: de Wyl/Soetebeer, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 11, Rn. 224


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