Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRInbetriebnahmeEEG
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRInbetriebnahmeEEG

Version [52529]

Dies ist eine alte Version von EnRInbetriebnahmeEEG erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-04-27 20:04:33.

 

Inbetriebnahme i.S.d. EEG


in Arbeit

Unter Inbetriebnahme ist nach § 5 Nr. 21 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas zu verstehen.
Dies erfordert wiederum die technische Betriebsbereitschaft. Für diese ist es notwendig, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ändert sich nicht durch den Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki