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Gasversorgungsnetze
Gem. § 3 Nr. 20 EnWG umfasst die Bezeichnung des Gasversorgungsnetzes nicht lediglch Fernleitungs- und Verteilernetze, sondern ebenfalls Anlagen für verflüssigtes Erdgas sowie sämtliche, weitere Anlagen, welche für die Fernleitung und Verteilung von Erdgas als erfordrlich anzusehen sind.
CategoryEnergierechtLexikon
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