Revision history for EnREinspeisung
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Zum Begriff //**Einspeisemanagement**// im EEG vgl. [[EnREinspeisemanagement folgenden Artikel]].
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Zum Begriff Einspeisemanagement im EEG vgl. [[EnREinspeisemanagement folgenden Artikel]].
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Eine ausdrückliche Definition des Begriffes der Einspeisung ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Nach allgemeinem Verständnis wird unter Einspeisung die Einführung von Strom oder Gas in ein System verstanden.
Dies geschieht am sog. **Einspeisepunkt**. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es sich hierbei um den Punkt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher bezüglich der Einspeiseumstände mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Dies geschieht am sog. **Einspeisepunkt**. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es sich hierbei um den Punkt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher bezüglich der Einspeiseumstände mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Deletions:
Dies geschieht an den sog. **Einspeisepunkt**. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punkt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher bezüglich der Einspeiseumstände mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Additions:
Eine ausdrückliche Definition des Begriffes der Einspeisung ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Nach allgemeinem Verständnis wird unter Einspeisung die Übertragung des erzeugten Strom oder des geförderten Gas in ein System verstanden.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist die **Einspeisekapazität** zu beachten. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann.
Davon abweichend spricht man im Strombereich nicht von der Buchung. Es findet auch kein transaktionsbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist die **Einspeisekapazität** zu beachten. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann.
Davon abweichend spricht man im Strombereich nicht von der Buchung. Es findet auch kein transaktionsbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
Deletions:
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der **Einspeisekapazität **wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann.
Hiervon abweichend im Strombereich nicht von der Buchung die Rede und es findet auch kein transaktionsbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
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Quelle: [[BerlinerKommEnergierecht BerlKommEnR / Boesche, EnWG § 3, Rn. 44, 45.]]
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Hiervon abweichend im Strombereich nicht von der Buchung die Rede und es findet auch kein transaktionsbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
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Eine ausdrückliche Definition des Begriffes der Einspeisung ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Nach allgemeinen Verständnis wird unter Einspeisung die Übertragung des erzeugten Strom oder des geförderten Gas in ein System verstanden.
Dies geschieht an den sog. **Einspeisepunkt**. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punkt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher bezüglich der Einspeiseumstände mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Dies geschieht an den sog. **Einspeisepunkt**. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punkt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher bezüglich der Einspeiseumstände mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Deletions:
Dies geschieht an den sog. Einspeisepunkten. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Additions:
Hiervon unterschieden wird die **technische** Kapazität. Diese ist in § 2 Nr. 13 GasNZV für Transportkunden bestimmt.
Hiervon abweichend im Strombereich nicht von der Buchung die Rede und es findet auch kein transaktionbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
Quelle: [[BerlinerKommEnergierecht BerlKommEnR / Boesche, § 3, Rn. 44, 45.]]
Hiervon abweichend im Strombereich nicht von der Buchung die Rede und es findet auch kein transaktionbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten an bestimmten Einspeisestellen statt.
Quelle: [[BerlinerKommEnergierecht BerlKommEnR / Boesche, § 3, Rn. 44, 45.]]
Deletions:
Hiervon abweichend wird im Strombereich nicht der Begriff der Buchung verwendet und es findet auch kein transaktionbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten statt.
Additions:
Zwar bezieht sich diese Definition nur auf den Gasbereich, doch ist im Strombereich auch von Einspeisepunkten die Rede. Somit gilt diese Definition auch für den Stromsektor.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der **Einspeisekapazität **wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Messung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern.
Auch ist es nur im Gasbereich möglich, diese zu buchen. Für den Fall der **gebuchten** Einspeisekapazität ist die Begriffsbestimmung der Einspeiseleistung in § 2 Nr. 8 GasNZV zu finden.
Hiervon abweichend wird die **technische** Kapazität in § 2 Nr. 13 GasNZV für Transportkunden bestimmt.
Hiervon abweichend wird im Strombereich nicht der Begriff der Buchung verwendet und es findet auch kein transaktionbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten statt.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der **Einspeisekapazität **wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Messung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern.
Auch ist es nur im Gasbereich möglich, diese zu buchen. Für den Fall der **gebuchten** Einspeisekapazität ist die Begriffsbestimmung der Einspeiseleistung in § 2 Nr. 8 GasNZV zu finden.
Hiervon abweichend wird die **technische** Kapazität in § 2 Nr. 13 GasNZV für Transportkunden bestimmt.
Hiervon abweichend wird im Strombereich nicht der Begriff der Buchung verwendet und es findet auch kein transaktionbezogener Erwerb von Kapazitätsrechten statt.
Deletions:
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der Einspeisekapazität wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers inswgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Meswsung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern. Auch ist eine Buchung dieser möglich.
Additions:
Eine ausdrückliche Definition des Begriffes der Einspeisung ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Nach allgemeinen Verständnis wird unter Einspeisug die des erzeuten Strom oder des geförderten Gas in ein System verstanden.
Dies geschieht an den sog. Einspeisepunkten. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Zwar bezieht sich diese Definition nur auf den Gasbereich, doch ist im Strombereich auch von Einseisepunkten die Rede. Somit gilt diese Definition auch für den Stromsektor.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der Einspeisekapazität wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers inswgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Meswsung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern. Auch ist eine Buchung dieser möglich.
Dies geschieht an den sog. Einspeisepunkten. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.
Zwar bezieht sich diese Definition nur auf den Gasbereich, doch ist im Strombereich auch von Einseisepunkten die Rede. Somit gilt diese Definition auch für den Stromsektor.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der Einspeisekapazität wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers inswgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Meswsung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern. Auch ist eine Buchung dieser möglich.
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