Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnREigenanlage
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnREigenanlage

Eigenanlage


Entsprechend § 3 Nr. 13 EnWG sind Eigenanlagen, welche zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, dienen. Damit erfasst die Regelung solche Eigenanlagen, welche nicht von einem Energieversorgungsunternehmen betrieben werden und kein Energieversorgungsnetz darstellen.
Mittels dieser Anlagen erfolgt durch den Endkunden, der keine Letztverbraucher mit Strom beliefert, ausschließlich eine Deckung seines Eigenbedarfs.

Diese gehören auch nicht zu einem Netz gem. § 3 Nr. 16 EnWG. Demnach sind die gesetzlichen Pflichten, welche sich auf Energieversorgungnetze beziehen bzw. auf den Betrieb mittels eines Energieversorgungsunternehme Bezug nimmt für Eigenanlagen nicht bedeutsam.

Bezüglich des Netzanschlusses können sich Eigenanlagenbetreiber nicht auf den Anschlusstatbestand des § 18 Abs. 2 S. 1 EnWG (allgemeine Anschlusspflicht) berufen. Doch können diese gem. § 18 Abs. 2 S. 2 EnWG den Netzanschluss gem. § 17 EnWG begehren. Die Begehrung des Netzanschlusses im Wege der allgemeinen Anschlusspflicht kann nach § 18 Abs. 2 S. 3 EnWG nur dann erfolgen, wenn der Letztverbraucher seinen Eigenbedarf aus einer KWK- Anlage oder aus erneuerbaren Energien deckt.

Mehr Informationen zum Thema Netzanschluss kann hier nachgelesen werden.



Quelle: BerlKommEnR / Boesche, EnWG, § 3, Rn. 41 - 43.


CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki