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Version [53818]

Dies ist eine alte Version von EnREEGUmlage erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-05-17 19:36:20.

 

EEG - Umlage


in Arbeit

Im Rahmen des bundesweiten Ausgleichsmechanismus ist die EEG-Umlage auf der vierten Stufe von enormer Bedeutung. Geerade mit der Neufassung des EEG wurden auch Regelungen geschaffen, welche vor allem dazu beitragen sollen, dass diese nicht weiter ansteigt.

Im Weiteren werden folgende Fragen geklärt:

  • Was ist die EEG-Umlage und welche Bedeutung hat diese?
  • Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage?
    • gegenüber EVU`s
    • gegenüber Eigenversorgern und
  • Unter welchen Voraussetzungen kann von dieser nach den §§ 63 ff. EEG befreit werden?

A. Begriff und Bedeutung

B. Anspruch auf die EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG

1. Anforderungen dem Grunde nach

a. Berechtigter = Übertragungsnetzbetreiber

b. Verfpflichteter = Energieversorgungsunternehmen (EVU)

c. Kein Ausschluss nach Abs. 3

aa. Lieferung von Strom an einen Speicher

bb. Strom wird zur Erzeugung von Speichergas eingesetzt

cc. Strom, der an Netzbetreiber zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste als Verlustenergie

2. Anforderungen dem Umfang nach

C. Anspruch auf EEG-Umlage nach § 61 EEG

vgl. hierzu den separaten Beitrag zur Eigenversorgung unter Punkt B.

D. Befreiung von der EEG-Umlagepflicht - insb. Besondere Ausgleichsregelung §§ 63 ff. EEG


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