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EEG - Umlage


in Arbeit

A. Begriff und Bedeutung

B. Anspruch auf die EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG

1. Anforderungen dem Grunde nach

a. Berechtigter = Übertragungsnetzbetreiber

b. Verfpflichteter = Energieversorgungsunternehmen (EVU)

2. Anforderungen dem Umfang nach

C. Anspruch auf EEG-Umlage nach § 61 EEG

vgl. hierzu den separaten Beitrag zur Eigenversorgung unter Punkt B.


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