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Drittzugang
in Bearbeitung
Bis 2003 bestand zwar für die Mitgliedstaaten ein Wahlrecht zwischen einem verhandelten oder regulierten Netzzugang. Diese Wahlrecht wurde zwischenzetlch dadurch beseitigt, dass jetzt die Einführzung eines regulierten Zugangs zu den Energieversorgungsnetzen verbindlich vorgegeben ist.
Grundlage für dieses bildet für den Stromberich auf europäische Ebene die Regelung des Art. 32 der Strommbinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG. Für den Gasbereich Art. 32 ff. Gasbinnenmarktrichtlinie 2009/73/EG. Dem entsprechend soll nunmehr der Zugang auf Grundlage vorher zugelassenen, veröffentlichen und bestimmten Tarifen erfolgen. Die Berechnungsmethoden für die Tarife swind im Vorfeld von der innerstaatlichen Regulierungsbehörde festzulegen und zu genehmigen. (regulierter Netzzugang) Durch diese Regelungen ist man dem Ziel eines diskriminierungsfreien Netzzugangs näher gekommen.
CategoryEnergierechtLexikon
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