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Direktleitung
Nach § 3 Nr. 12 EnWG handelt es sich hierbei um eine Leitung, die einen einzelnen Produktionsstandort mit einem einzelnen Kunden verbindet, oder eine Leitung, die einen Elektrizitätserzeuger und ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen zum Zwecke der direkten Versorgung mit ihrer eigenen Betriebsstätte, Tochterunternehmen oder Kunden verbindet. Auch kann diese eine zusätzlich zum Verbundnetz errichtete Gasleitung zur Versorgung einzelner Kunden sein.
CategoryEnergierechtLexikon
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