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Version [53627]

Dies ist eine alte Version von EnRBemessungsleistungEEG erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-05-11 19:01:01.

 

Bemessungsleistung im EEG


in Arbeit

A. Begriff, Sinn und Zweck

Unter Bemessungsleistung wird nach § 5 Nr. 4 EEG der Quotient einer Anlage aus der Summe der in dem jeweiligen Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor der erstmaligen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas durch die Anlage und nach endgültiger Stilllegung der Anlage, vertsanden. Dieser wurxde zur Abgrenzung zur installierten Leistung aufgenommen. Von Bedeutung ist dieser wenn es um die tatsächlich, erbrachte Anlage geht. Hierbei ist Zweck dieser Vorschrift, die tatsächlich erbrachte Anlagenleistung auf mehrere vom Gesetz bestimmte Wertstufen zur Bestimmung der gleitenden Förderung aufzuteilen. Wiederum trägt dieser Zweck dazu bei eine gerechte sowie kontinuierliche und durchschnittliche Vergütung ohne Vergütungsspränge zu gewährleisten. Hierdurch soll eine Überförderung oder Unterförderung vermieden werden.

B. Ermittlung der Bemessungsleistung

Die Berechnung der Bemessungsleistung soll anhand dem folgenden Beisspiel verdeutlicht werden:

Jahresarbeitsstunden10000 kWh20.000 kWh250.000 kWh1. Mio. kWh
87601,142,2828,54114,16
30003,336,6783,33333,33


Im Weiteren folgt eine Erklärung des obendargestellten Beispiels. Nach § 5 Nr. 4 EEG wird die Bemessungsleistung durch das Verhältnis der Summe der erzeugten Kilowattstunden und Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres ermittelt.


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