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Entstehung des GATT und der WTO

Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht


A. Ursprung des GATT 1947
GATT war geplant als Bestandteil der dritten Säule der Welthandelsordnung (neben dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank) - der Internationalen Handelsorganisation (ITO). Das Vertragswerk des GATT wurde erstmalig im Jahre 1947 unterzeichnet und war als eine vorläufige, provisorische Lösung bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung der ITO, die jedoch scheiterte. Das Vertragswerk des GATT war zunächst auf die Absenkung von Zöllen gerichtet, wurde mit der Zeit um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr erweitert.
Das GATT hat an sich keine internationale Organisation begründet sondern eine Reihe von multilateralen Verpflichtungen der unterzeichnenden Staaten. Der institutionelle Rahmen, der im GATT festgelegt ist, wurde allerdings ständig in Richtung einer internationalen Organisation entwickelt, so dass es mit der Zeit zu einer Organisation geworden ist. Gegenwärtig geht der institutionelle Rahmen des GATT in der WTO auf.

B. Entstehung der WTO
Als Ergebnis der Handelsrunde von Uruguay wurden folgende wesentliche Änderungen des GATT-Systems vorgenommen:
- zusätzlich zum GATT (in der neuen Fassung: GATT 1994) wurde eine Reihe von weiteren, multilateralen Abkommen für weitere Bereiche des Welthandels unterzeichnet,
- es wurde die WTO gegründet, die als institutioneller Rahmen für die Welthandelsordnung auftritt und eine Reihe von neuen institutionellen Lösungen (z. B. hinsichtlich der Streitbeilegung) einführt.

Die WTO ist somit aus dem GATT-System heraus entstanden, wobei die grundlegenden Teile des GATT 1947 im neuen GATT 1994 aufgegangen sind - sowohl in institutioneller wie auch in inhaltlicher Hinsicht. Die WTO stellt nun den institutionellen Rahmen der Welthandelsordnung dar während neben dem GATT selbst eine Reihe neuer



CategoryInternationalesRecht
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