Revision history for EinfuehrungGATTWTO
Additions:
Geschichte der WTO kurz zusammengefasst:
{{image url="Geschichte_WTO.png"}}
Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
{{image url="GATT_vs_WTO.png"}}
{{image url="Geschichte_WTO.png"}}
Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
{{image url="GATT_vs_WTO.png"}}
Deletions:
Additions:
{{files}}
Additions:
GATT war geplant als Bestandteil der dritten Säule der Welthandelsordnung (neben dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank) - der Internationalen Handelsorganisation (ITO). Das Vertragswerk des GATT wurde erstmalig im Jahre 1947 unterzeichnet und war als eine vorläufige, provisorische Lösung bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung der ITO gedacht, die jedoch scheiterte. Das Vertragswerk des GATT war zunächst auf die Absenkung von Zöllen gerichtet, wurde mit der Zeit um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr erweitert.
Deletions:
Additions:
- TRIMS (Übereinkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen = Agreement on Trade-Related Investment Measures)
- ÜSCM (Übereinkommen über Subventionen und Schutzmassnahmen = Agreement on Subsidies and Countervailing Measures)
- ÜSM (Übereinkommen über Schutzmaßnahmen)
- ÜSPS (Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen)
- ÜSCM (Übereinkommen über Subventionen und Schutzmassnahmen = Agreement on Subsidies and Countervailing Measures)
- ÜSM (Übereinkommen über Schutzmaßnahmen)
- ÜSPS (Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen)
Additions:
- im Rahmen des GATT soll die Durchsetzung von Handelsinteressen der Vertragsparteien grundsätzlich nur über Konsultationen, Verhandlungen und vergleichbare Instrumente stattfinden;
- Präferenzen für Entwicklungsländer sollen ermöglicht und rechtlich geregelt werden.
- Präferenzen für Entwicklungsländer sollen ermöglicht und rechtlich geregelt werden.
Deletions:
- Präferenzen für Entwicklungsländer sind rechtlich zu sanktionieren.
Additions:
((1)) Ziele und Aufgaben
Zusammengefasst sind die Ziele des GATT:
- Vermeidung von Diskriminierungen im Handel zwischen den Vertragsstaaten (bei jeglichen Zöllen und vergleichbaren Gebühren soll stets die Meistbegünstigungsklausel gelten);
- Barrieren im Handel sollen - wenn überhaupt notwendig - nur in Form von Zöllen bestehen; insbesondere Importquoten sind unzulässig;
- im Rahmen des GATT sollen Handelsinteressen der Vertragsparteien in Konsultationen, Verhandlungen geschützt werden;
- Präferenzen für Entwicklungsländer sind rechtlich zu sanktionieren.
Zusammengefasst sind die Ziele des GATT:
- Vermeidung von Diskriminierungen im Handel zwischen den Vertragsstaaten (bei jeglichen Zöllen und vergleichbaren Gebühren soll stets die Meistbegünstigungsklausel gelten);
- Barrieren im Handel sollen - wenn überhaupt notwendig - nur in Form von Zöllen bestehen; insbesondere Importquoten sind unzulässig;
- im Rahmen des GATT sollen Handelsinteressen der Vertragsparteien in Konsultationen, Verhandlungen geschützt werden;
- Präferenzen für Entwicklungsländer sind rechtlich zu sanktionieren.
Additions:
Die WTO ist somit aus dem GATT-System heraus entstanden, wobei die grundlegenden Teile des GATT 1947 im neuen GATT 1994 aufgegangen sind - sowohl in institutioneller wie auch in inhaltlicher Hinsicht. Die WTO stellt nun den institutionellen Rahmen der Welthandelsordnung dar. Das GATT bleibt im Wesentlichen der Kern der Ordnung für Welthandel (d. h. für die Unterzeichner des Vertragswerkes), wobei andere Bereiche der Weltwirtschaft (Dienstleistungen, Urheberrecht u.ä.) in neuen, zum GATT parallel unterzeichneten Abkommen ebenfalls geregelt sind.
- GATS-Abkommen: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26-gats_01_e.htm (betr. Dienstleistungsverkehr)
- TRIPS: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips_01_e.htm (betr. Schutz geistigen Eigentums)
Im Hinblick auf das GATT ist zu beachten, dass kraft des GATT 1994 die Fassung aus 1947 im Prinzip auch nach 1994 gilt ohne dass das GATT 1994 eigenständige neue, inhaltliche Regelungen enthalten würde. Deshalb kann in der Regel von __einem__ GATT-Regelwerk gesprochen werden, wobei stets die aktuell geltende Fassung zu verwenden ist.
- GATS-Abkommen: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26-gats_01_e.htm (betr. Dienstleistungsverkehr)
- TRIPS: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips_01_e.htm (betr. Schutz geistigen Eigentums)
Im Hinblick auf das GATT ist zu beachten, dass kraft des GATT 1994 die Fassung aus 1947 im Prinzip auch nach 1994 gilt ohne dass das GATT 1994 eigenständige neue, inhaltliche Regelungen enthalten würde. Deshalb kann in der Regel von __einem__ GATT-Regelwerk gesprochen werden, wobei stets die aktuell geltende Fassung zu verwenden ist.
Deletions:
Im Hinblick auf das GATT ist zu beachten, dass kraft des GATT 1994 die Fassung aus 1947 im Prinzip auch nach 1994 gilt ohne das das GATT 1994 eigenständige neue, inhaltliche Regelungen enthalten würde. Deshalb kann in der Regel von einem GATT-Regelwerk ausgegangen werden kann, wobei stets die aktuell geltende Fassung zu verwenden ist.
Additions:
((1)) Verhältnis zwischen GATT und WTO
((1)) Wichtigste Vertragstexte
((1)) Wichtigste Vertragstexte
Deletions:
Additions:
Die wichtigsten Dokumente, die Regelungen hinsichtlich der WTO und des GATT enthalten, sind:
- Vertrag zur Gründung der WTO (ÜWTO): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/04-wto_e.htm
- GATT-Abkommen von 1994 (GATT 1994): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/06-gatt_e.htm
- GATT-Abkommen von 1947 (GATT 1947): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/gatt47_01_e.htm
Im Hinblick auf das GATT ist zu beachten, dass kraft des GATT 1994 die Fassung aus 1947 im Prinzip auch nach 1994 gilt ohne das das GATT 1994 eigenständige neue, inhaltliche Regelungen enthalten würde. Deshalb kann in der Regel von einem GATT-Regelwerk ausgegangen werden kann, wobei stets die aktuell geltende Fassung zu verwenden ist.
- Vertrag zur Gründung der WTO (ÜWTO): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/04-wto_e.htm
- GATT-Abkommen von 1994 (GATT 1994): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/06-gatt_e.htm
- GATT-Abkommen von 1947 (GATT 1947): http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/gatt47_01_e.htm
Im Hinblick auf das GATT ist zu beachten, dass kraft des GATT 1994 die Fassung aus 1947 im Prinzip auch nach 1994 gilt ohne das das GATT 1994 eigenständige neue, inhaltliche Regelungen enthalten würde. Deshalb kann in der Regel von einem GATT-Regelwerk ausgegangen werden kann, wobei stets die aktuell geltende Fassung zu verwenden ist.
Deletions:
Additions:
==== Einführende Bemerkungen zum GATT und zur WTO ====
((1)) Geltende Vertragstexte
- Vertrag zur Gründung der WTO: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/04-wto_e.htm
((1)) Geltende Vertragstexte
- Vertrag zur Gründung der WTO: http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/04-wto_e.htm
Deletions:
Additions:
((1)) Ursprung des GATT 1947
Deletions:
Additions:
GATT war geplant als Bestandteil der dritten Säule der Welthandelsordnung (neben dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank) - der Internationalen Handelsorganisation (ITO). Das Vertragswerk des GATT wurde erstmalig im Jahre 1947 unterzeichnet und war als eine vorläufige, provisorische Lösung bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung der ITO, die jedoch scheiterte. Das Vertragswerk des GATT war zunächst auf die Absenkung von Zöllen gerichtet, wurde mit der Zeit um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr erweitert.