Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EhelichesGueterrecht
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EhelichesGueterrecht

Version [13383]

Dies ist eine alte Version von EhelichesGueterrecht erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-12-28 18:11:56.

 

Eheliches Güterrecht


A. Allgemeines

Das eheliche Güterrecht ist in den §§ 1363 - 1563 BGB geregelt. Diese Recht umfasst alle die Normen, welche dazu beitragen sollen, die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Beteiligten untereinander und gegenüber Dritten zu regeln, soweit dies nicht bereits in den §§ 1353 - 1362 BGB geregelt wurde.
Hinzu kommt das die Rechte und Pflichten, welche während der ehelichen Lebensgemeinschaft begründet wurden, bei jedem der nachfolgenden Güterstände gleich sind . Hierzu zählen :

  • Schlüsselgewalt, § 1357 BGB
  • Mitarbeit des Ehepartners
  • Unterhaltspflicht
  • Eigentumsvermutungen

Demgegenüber bestimmen sich nur die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehepartner nach dem jeweiligen Güterstand.

B. Güterstände nach dem ehelichen Güterrecht

Innerhalb des ehelichen Güterrechts werden die drei folgenden Güterstände unterschieden :

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/EhelichesGueterrecht/GueterstandenachdemehelichenGueterrecht.png)



1. Zugewinngemeinschaft

2. Gütertrennung

3. Gütergemeinschaft

C. vertragliches Güterrecht



Attachments
File Last modified Size
FaellederZugewinnausgleichs.png 2023-10-06 18:36 33Kb
GueterstandenachdemehelichenGueterrecht.png 2023-10-06 18:36 12Kb
PrinzipienderZugewinngemeinschaft.png 2023-10-06 18:36 26Kb

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki