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Ziele des EVTZ
Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und/oder interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu erleichtern und zu fördern, allerdings unter dem Vorbehalt, dass durch diese Maßnahmen der soziale und wirtschaftlichee Zusammenhalt gestärkt wird. Die (grenzüberschreitende | transnationale | interregionale ) Zusammenarbeit soll in konkreten gemeinsamen Maßnahmen von Regionen und lokalen Behörden bestehen. Das Instrument des EVTZ ist daher grundsätzlich nicht für Maßnahmen geeignet, die sich in bloßen Willensbekundungen ausschöpfen.
Grenzüberschreitende ÖPNV-Projekte zwischen Kommunen aus verschiedenen Ländern gehören insbesondere zum Kreis solcher Aufgaben, da sie den Zusammenhalt (vgl. Art. 1 Abs. 2 EVTZ-VO) der kooperierenden Regionen in allen drei Bereichen fördern, insbesondere durch:
- Schaffung eines gemeinsamen Verkehrsnetzes,
- Erleichterung sozialer Kontakte und Kooperation der Gruppen,
- besseren Zugang zu benachbartem Waren- und Dienstleistungsmarkt.
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