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Version [8695]

Dies ist eine alte Version von EVTZVorNachteile erstellt von MarcinKrzymuski am 2010-11-12 00:22:35.

 

EVTZ: Vor- und Nachteile

Analyse vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden ÖPNV-Projekts

Die Untersuchungskriterien für Projekte aus dem Bereich des ÖPNV wurden näher in der Datei RechtsformZusammenarbeitUntersuchung dargestellt.

A. Vorteile der Rechtsform des EVTZ

1. Gegenstand des Projektes
Wegen eines weiten Betätigungsfeldes für die EVTZ ist er als Träger grenzüberschreitend tätiger Stadtwerke, ÖPNV-Systeme oder Kinderbetreuungseinrichtungen denkbar (Peine/Starke, LKV 2008, 403). Es können durch einen EVTZ mehrere grenzüberschreitende Projekte zugleich abgedeckt werden (ÖPNV, Kindergarten, Krankenhäuser).

2. Strukturelle Aspekte
Der EVTZ ist als juristische Person selbständig Träger von Rechten und Pflichten.
Der Willensbildungsprozess wesentlich verkürzt und von den gemeinderechtlichen Bedingungen unabhängig gemacht.
Die Haftung trifft im Prinzip nicht die Mitglieder des EVTZ (Art. 19 EVTZG, Art. 12 EVTZ; vgl. weiter auch Art. 40 polZGB).
Die beschränkte Rechtsaufsicht wird zwar kritisch bewertet (Peine/Starke, LKV 2008, 405). Sie kann aber auch Vorteil sein, wenn die Handlungen der Aufsichtsbehörden nicht immer vorhersehbar sind. Als Vorteil ist daher die Unabhängigkeit des EVTZ von seinen Mitgliedern.
Als öffentliches Subjekt ist EVTZ an Einhaltung von Transparenz- und Öffentlichkeitsgrundsätze gebunden.

3. Sonstiges
Der EVTZ darf sich um EU-Fördermittel der EU-Territorialprogrammen bewerben und diese für seine Mitglieder verwalten und abrechnen.
Es werden einheitliche Regeln für die Durchführung gemeinsamer Initiativen in mehren Mitgliedstaaten geschaffen.
Es können einheitliche Grundsätze für die Einstellung von Mitarbeitern und gemeinsame Beschaffungsverfahren gelten.
Eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Staaten für ihre Gebietskörperschaften erübrigt sich.
Die politische Bereitschaft für die Zusammenarbeit mit Partnern in anderen Mitgliedstaaten wird gezeigt.

B. Nachteile der Rechtsform des EVTZ
Die Gründung ist - wegen mangelnder Erfahrung und wegen Genehmigungserfordernisses ( 58) { $normTemp = substr($norm, strlen($norm) - 1); $norm = substr($norm, 0, strlen($norm) - 1); if (ord(substr($norm, strlen($norm) - 1)) > 58) { $normTemp = substr($norm, strlen($norm) - 1).$normTemp; $norm = substr($norm, 0, strlen($norm) - 1); } } else { $normTemp = ""; } } if ($normTemp == "") { $subNrL = ""; $subNrC = "0"; } else { if (ord(substr($normTemp, 0, 1)) < 48) { $subNrL = ""; $subNrC = "0"; } else { if (ord(substr($normTemp, 0, 1)) < 58) { if (ord(substr($normTemp, strlen($normTemp) - 1)) > 58) { $subNrL = substr($normTemp, strlen($normTemp) - 1); $subNrC = substr($normTemp, 0, strlen($normTemp) - 1); } else { $subNrL = ""; $subNrC = $normTemp; } } else { $subNrL = $normTemp; $subNrC = "0"; } } } //umwandlung des strings in zahl $norm = strval(intval($norm)); $final = array(); $final["main"] = $norm; $final["lit"] = $subNrL; $final["cyf"] = $subNrC; return $final; } } $out = ""; // do generowania identyfikatorow boksow z przepisami jest zmienna sesyjna "pid" if (!(isset($_SESSION["pid"]))) $_SESSION["pid"] = 0; // $_SESSION["pid"]++; //identyfikator boksu w ktorym pojawia sie tekst jest tu potrzebny // analyzing "przepis" e.g. "art. 23 § 2 KC" if ($akt <> "") { $out .= "".$akt.""; } else { $pattern = "/^(art\.|§|artykuł)\040(\S*?)\040(.*\040|)(\S*)$/i"; if (preg_match($pattern, $przepis, $matches)) { $mark = $matches[1]; $norm = $matches[2]; $act = $matches[4]; $addin = $matches[3]; $nr = separateNr($norm); $out .= "".$przepis.""; } } echo $out; //echo $this->tag; ?>) - eher als schwerfällig zu betrachten und damit als Nachteil.
Der EVTZ ist - im Gegensatz zu privatrechtlichen Rechtsformen - als öffentlichrechtliches Rechtssubjekt grundsätzlich in die politischen Belange seiner Träger eingebunden, so dass er in noch stärkerem Maße dem Einfluss der öffentlichen Hand unterliegt.
Als Einrichtung des öffentlichen Rechts unterliegt der EVTZ dem Vergaberecht, das an seinem Sitz gilt.
Es sind noch mehrere Fragen offen, da diese Rechtsform noch nicht weitgehend erprobt ist.

C. Offene Fragen
Nach dem deutschen Verständnis der Körperschaft des öffentlichen Rechts können privatrechtliche Strukturen in den EVTZ einbezogen werden.
Fraglich ist das Rang der Übereinkunft und der Satzung im System der Rechtsquellen zu EVTZ (BussmannSamorzadTerytorialny2009).
Wie werden die Einlagen geleistet?
Wie sieht´s mit der Insolvenz aus? - eher irrelevant


D. Weiterführende Literatur zum Thema

  • Information des Deutschen Städte- und Gemeindebundes;

CategoryEVTZ
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