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Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe
im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien
A. Anforderungen der allgemeinen RL 2004/18/EG
1. Unzulässige Kriterien
Folgende Kriterien dürfen nicht als Voraussetzung der Zulassung zum Ausschreibungsverfahren aufgestellt werden - zumindest im Hinblick auf Bieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind:
Folgende Kriterien dürfen nicht als Voraussetzung der Zulassung zum Ausschreibungsverfahren aufgestellt werden - zumindest im Hinblick auf Bieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind:
- Niederlassungsgenehmigung im Land der Ausschreibung, vgl. EuGH, Rs. 76781, Transporoute (Rn. 15);
- Eintragung in das Architektenverzeichnis des Landes, in dem die Ausschreibung stattfindet, vgl. EuGH, Rs. C-225/98 Kommission/Frankreich;
Unzulässig ist ebenfalls das Verlangen von Nachweisen der Leistungsfähigkeit, die über das Maß der Art. 47 ff. RL 2004/18/EG hinausgehen.
B. Besonderheiten der Sektorenvergaberichtlinie 2004/17/EG
CategoryVergaberecht
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