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Der Eigentumsvorbehalt
A. Allgemeines
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Rechtsinstitut, welches einen aufschiebend bedingten Erwerb eines Eigentums an einer beweglichen Sache ermöglicht. Gemäß § 449 I BGB soll das Eigentum erst dann auf den Erwerber übergehen, wenn dieser den vollständigen Kaufpreis gezahlt hat. Zwischen Käufer und Verkäufer besteht also ein Besitzmittlungsverhältnis. Der Käufer wird unmittelbarer Besitzer, während der Verkäufer Eigentümer bleibt. Durch den Eigentumsvorbehalt wird also der Verkäufer insoweit geschützt, dass er bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer der verkauften Sache bleibt. Aber auch der Käufer wird durch ein sog. Anwartschaftsrecht geschützt. Das Anwartschaftsrecht ist das wesensgleiche Minus zum (Voll-) Eigentum.
B. Entstehung des Eigentumsvorbehalts
C. Arten des Eigentumsvorbehalts
D. Übertragung des Anwartschaftsrechts
((1)) Schutz des Anwartschaftsrechts
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