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Die Sicherungsübereignung
A. Allgemeines
Wie bereits erwähnt, sind Pfandrechte ein geeignetes Mittel, um Forderungen zu sichern. Dabei ergibt sich jedoch der Nachteil, dass dazu die Sache, mit der die Forderung gesichert wird, auch in den Besitz des Sicherungsnehmers gelangen muss. Das ist sehr unpraktisch, da der Sicherungsgeber die Sache z.B. schlecht entbehren kann/will und auch der Sicherungsnehmer (i.d.R. eine Bank) meist auch kein Interesse an dem Besitz hat. Deshalb wird in der Praxis meist mit der sog. Sicherungsübereignung gearbeitet. Durch sie geht zwar das Eigentum an der Sache über, der Sicherungsgeber bleibt aber im Besitz der Sache. Somit ist die Forderung gesichert und der Sicherungsgeber kann die Sache trotzdem weiterhin nutzen.
B. Entstehung
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