Coaching zum Energierecht
Sommersemester 2014
Im Sommersemester 2014 findet ein Coaching zum Energierecht statt. Bei dem angebotenen Coaching handelt es sich um ein integratives Angebot, welches in direkter Abstimmung mit der fachlichen Lehre erfolgt. Ziel des Coachings ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus den Vorlesungen zum Energierecht fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. Dieses Coaching kann insofern keine Eigenleistung der Studierenden ersetzen. Vielmehr soll den Studierenden in einer kleinen Gruppe die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden. |
A. Teilnahme
Sofern Sie am Coaching zum Energierecht teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Eintragung ist ab der 2. Vorlesungswoche in Stud.IP möglich. Um einen möglichst hohen Übungserfolg zu gewährleisten wird sich die Gruppe aus max. 15 Teilnehmer zusammensetzen.
B. Voraussichtliche Termine
Termine 2014 | ||
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Mittwoch | 14.05.2014 | |
Mittwoch | 21.05.2014 | |
Mittwoch | 28.05.2014 | |
Mittwoch | 04.06.2014 | |
Mittwoch | 11.06.2014 | |
Mittwoch | 18.06.2014 | |
Mittwoch | 25.06.2014 | |
Mittwoch | 02.07.2014 | |
Mittwoch | 09.07.2014 |
Tag | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|
Mittwoch | 10:00 bis 13:15 Uhr | Raum H 0102 |
C. Organisatorische Hinweise
Jeder Termin folgt einer klaren Struktur. Im ersten Termin haben Sie die Gelegenheit Ihre Erwartungen an das Coaching zum Energierecht zu formulieren. Ferner werden alle organisatorischen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran erhalten Sie neben einführenden Hinweisen zur Fallbearbeitung auch ein erstes Fallbeispiel. Um auftretenden Fragen und Schwierigkeiten gezielt zu begegnen, wird (sofern notwendig) der Fall noch im selben Termin hinsichtlich der fallspezifischen Problemstellungen kurz besprochen.
Für die Folgetermine gilt, dass der dort zu besprechende Fall vorab in Heimarbeit gelöst werden soll. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann in diesem eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausformulierten Gutachten per e-mail zum Korrekturlesen, bis Ende der Woche (Sonntag) zu schicken.
Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung eine aktuelle Gesetzessammlung zum Energierecht mit.
D. Fallbeispiele
Termin am ... | Fallbeispiele | Inhaltlicher Schwerpunkt |
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14.05.2014 | Fall Genehmigung und Anzeige | Einführung und Erwartungen an das Coaching, Genehmigung und Anzeige |
21.05.2014 | Fall Netzanschluss | Netzanschluss |
28.05.2014 | Fall Netzzugang | Netzzugnang |
04.06.2014 | Fall Entflechtung | Entflechtung der Netzbetreiber |
11.06.2014 | Fall Netzentgeltregulierung | Regulierung der Netznutzungsentgelte |
18.06.2014 | Fall Grundversorgung, Fall Belieferung mit Energie | Belieferung mit Energie |
25.06.2014 | .......... | Recht der erneuerbaren Energien |
02.07.2014 | ......... | Prozeduren im Energierecht |
09.07.2014 | Falltext zur Prüfung aus dem SS 2013 | Klausurbesprechung aus dem SS 2013 |
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