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Version [34268]

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 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/QualipaktLehre/BMBF_Logo_klein.jpg)

Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 11 - Innenfinanzierung


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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11.1 Wesen und Funktion



  • Unterscheidungsmerkmale der Innen- und Außenfinanzierung aus zahlungsstromorientierter Sicht
  • 1. Zustrom der Zahlungsmittel erfolgt bei beiden Finanzierungsarten von Quellen außerhalb der Unternehmung,
    • bei der Innenfinanzierung jedoch innerhalb des betrieblichen Leistungs- und Umsatzprozesses
    • bei der Außenfinanzierung hingegen durch gesonderte Finanztrans-aktionen außerhalb des betrieblichen Leistungs- und Umsatzprozesses
  • 2. Gegenleistungen für den Zahlungsmittelzufluss
    • bei der Innenfinanzierung: Erfüllung der Leistungskontrakte, d. h. Lieferung von Gütern, Erbringen von Dienstleistungen
    • bei der Außenfinanzierung: Erfüllung der Finanzkontrakte, d. h. Zahlung von Zinsen, Tilgungen und Dividenden
  • 3. Zeitpunkt der Gegenleistungen
    • bei der Innenfinanzierung i. d. R. vor oder gleichzeitig mit der Einzahlung, selten danach (z. B. bei der Kundenanzahlung)
    • bei der Außenfinanzierung (zwingend) nach der Einzahlung


  • für die Beurteilung der Wirkung der Innenfinanzierung ist grundsätzlich die zahlungsstromorientierte und nicht die bilanzielle Sichtweise relevant
  • Finanzierungseffekt entsteht einerseits, wenn dem Unternehmen in dem jeweiligen Betrachtungszeitraum liquide Mittel zufließen und kein auszahlungswirksamer Aufwand in gleicher Höhe entsteht
  • andererseits können Finanzierungseffekte auch entstehen, wenn nicht zahlungswirksamer Aufwand verrechnet wird


Formen der Innenfinanzierung


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl211Innenfinanzierung/bwl2173.gif)


11.2 Offene und Stille Selbstfinanzierung


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl211Innenfinanzierung/bwl2174.gif)


  • Selbstfinanzierung = Finanzierung aus zurückbehaltenen Gewinnen


  • Offene Selbstfinanzierung:
    • es werden die in der Bilanz und GuV ausgewiesen versteuerten Gewinne im Unternehmen einbehalten
    • Einzelunternehmer besitzt die alleinige Gewinnverwendungskompetenz ⇒ individuelle Nutzenabwägung ob Finanzierung oder alternative Verwendung
    • bei Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) wird der erzielte Unternehmensgewinn den Gesellschaftern auf deren Kapitalkonto gutgeschrieben ⇒ Kommanditisten haben keine Möglichkeit eine Selbstfinanzierung durchzuführen
    • Kapitalgesellschaften (GmbH, KGaA und AG) benötigen für die Gewinnverteilung einen Beschlusses durch den vom Gesetz oder per Satzung vorgesehenen Gesellschaftsorgan ⇒ einbehaltene Gewinne werden den Gewinnrücklagen zugeführt


Rücklagen gemäß §266 HGB


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl211Innenfinanzierung/bwl2175.gif)


  • Für die offene Selbstfinanzierung sind nur die Gewinnrücklagen von Bedeutung, da die Kapitalrücklagen lediglich Agio-Beträge enthalten.


Beispiel

Ein Gewinn vor Steuern, der nach Abführung der Ertragsteuern zur offenen Selbstfinanzierung thesauriert werden soll, beträgt 500.000 €. Zu ermitteln ist der Thesaurierungsbetrag einerseits für eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) und andererseits für eine Personengesellschaft. Der auf die Steuermesszahl von 3,5% anzuwendende Gewerbesteuerhebesatz beträgt 450%, der Körper schaftsteuersatz 15% und der Solidaritätszuschlag 5,5%. Bei der Personengesellschaft sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: die Freibetragsregelung bei der Gewerbesteuer beträgt 24.500 € (§11 Abs. 1 Nr . 1 GewStG), die persönlichen Einkommensteuersätze der Gesellschaften (30%, 36%, 42%, 45%) sowie die Anrechnung der Gewerbeertragsteuer auf die Einkommensteuerschuld in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Welche Thesaurierungsbeträge ergeben sich für die unterschiedlichen Unternehmensformen?


  • stille Selbstfinanzierung erfolgt im Gegensatz zur offenen Selbstfinanzierung durch Thesaurierung des nicht ausgewiesenen Gewinns
  • stille Selbstfinanzierung liegt vor, wenn die einbehaltenen Gewinne nicht ausgewiesen, sondern im Rahmen der Bewertungsvorschriften durch Unterbewertung der Aktiva oder Überbewertung der Passiva stille Reserven gebildet werden
  • Wie kann in der Bilanz die Bildung stiller Reserven vorgenommen werden?

Kritik:


  • Stille Selbstfinanzierung ist dem Einfluss der Anteilseigner einer AG weitgehend entzogen ⇒ Aktionäre merken nichts davon
  • externe Bilanzanalyse und der Geschäftsbereicht liefern nur einige Anhaltspunkte
  • es besteht Gefahr, dass der Kurswert des Unternehmens nicht dem wahren „inneren“ Wert entspricht


Aber:


  • gegen zu starke stille Selbstfinanzierung steht die Regelung der steuerlichen Bilanzierungsvorschriften
  • die stille Selbstfinanzierung wird durch vielfältige Abschreibungsmöglichkeiten gefördert (z. B. Sonderabschreibungen)


Beurteilung der Selbstfinanzierung


  • Selbstfinanzierung verursacht Kapitalbeschaffungskosten, jedoch keine Zinskosten
  • stille Selbstfinanzierung hat einen positiven Liquiditätseffekt
  • Stärkung der Eigenkapitalbasis
  • unter dem Blickwinkel, die unternehmerische Dispositionsfreiheit zu erhalten, ist die Selbstfinanzierung der Außenfinanzierung überlegen
  • die durch die Selbstfinanzierung gewonnene Liquidität entzieht sich jedoch der Kontrolle externer Kapitalgeber
  • Zufluss liquider Mittel ist eng begrenzt
  • Bildung stiller Reserven kann die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses erheblich einschränken



11.3 Finanzierung aus Abschreibungs gegenwerten


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl211Innenfinanzierung/bwl2176.gif)

Bilanzielle Abschreibung ≠ kalkulatorische Abschreibung












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