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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 9 - Außenfinanzierung in Form der Beteiligungsfinanzierung
Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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9.1 Wesen und Funktion
- eine externe Eigenfinanzierung findet i. d. R. bei der Gründung des Unternehmens statt
- die Möglichkeiten eines Unternehmens zur Eigenkapitalfinanzierung sind abhängig:
- ob und in welchem Umfang die bisherigen EK -Geber bereit und in der Lage sind, ihr finanzielles Engagement im Unternehmen zu erweitern
- ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Aufnahme weiterer EK Geber aus Sicht der bisherigen Eigentümer erwünscht ist
- ob der rechtliche Rahmen bestimmte Formen der EK -Beschaffung für das jeweilige Unternehmen überhaupt zulässt
- ob und in welchem Umfang den potentiellen EK -Gebern die Beteiligung vorteilhaft erscheint
- Beteiligungsfinanzierung erhöht das Eigenkapital und somit die Haftungsbasis des Unternehmens
- Höhe des Eigenkapitals und die Art der Haftung sind von der Rechtsform des Unternehmens abhängig
- Funktionen der Beteiligungsfinanzierung:
- Finanzierungsfunktion
- Haftungsfunktion
- Repräsentationsfunktion
9.2 Bedarf an Risikokapital im Lebenszyklus des Unternehmens
9.3 Beteiligungsfinanzierung in Abhängigkeit von der Rechtsform
9.4 Formen der Beteiligungsfinanzierung bei Unternehmen außerhalb des Aktienrechts
Aufnahme neuer Gesellschafter
- bei der Aufnahme neuer Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen entstehen drei Probleme:
- 1) Wie ist der „Eintrittspreis“ für den neuen Gesellschafter zu bestimmen?
- 2) Wie ist der „Eintrittspreis“ aufzuteilen auf den „Kapitalanteil“ des Gesellschafters, nach dem sich ein Gewinnbeteiligungsanspruch richtet und auf den nicht gewinnberechtigten Restbetrag, den man auch mit Aufgeld oder Agio bezeichnet?
- 3) Welche Regelungen sind in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen?
Beispiel:
Ein Einzelunternehmer plant wegen seines fortschreitenden Alters, einen Partner aufzunehmen. Der Geschäftsumfang des Unternehmens soll nicht erweitert werden. Der Einzelunternehmer möchte lediglich seine Arbeitsbelastung halbieren. Die künftigen Nettozahlungen werden 250.000 € für alle künftigen Perioden geschätzt. Der neue Teilhaber soll 50% der Anteile und damit die Hälfte aller künftigen Nettoeinzahlungen erhalten. Wie hoch ist der „Eintrittspreis“?
9.5 Formen der Beteiligungsfinanzierung bei Unternehmen innerhalb des Aktienrechts
- KGaA, Aktiengesellschaft
- Kapitalerhöhung erfolgt in Deutschland über Bezugsrechte
- Beispiel: Berechnung des rechnerischen Werts eines Bezugsrechts sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung (ordentliche Kapitalerhöhung lt. AktG)
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