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Dies ist eine alte Version von BusverkehrInPolen erstellt von MarcinKrzymuski am 2012-04-12 23:17:34.

 

Busverkehr in Polen

Stadt- und Überlandverkehr

A. Allgemeine Anmerkungen
In Polen überwiegen im Stadt- und Überlandverkehr immer noch die Busse. Die Eisenbahn wurde auf vielen Strecken (ca. 4.300 km) stillgelegt bzw. die Qualität der Verbindung ist wesentlich geringer. Insbesondere der Eisenbahnverkehr in Gemeinden, welcher die größte Konkurrenz für den Busverkehr war, funktioniert heutzutage kaum. Die Zahl der PKWs beträgt ca. 23,2 Mio.


1. Jahre 1945 - 1990
Die Geschichte des Busverkehrs in Polen beginnt mit dem Jahr 1946. Am 16. 01. 1946 erließ der Ministerrat das Dekret über die Errichtung des staatlichen Betriebes "Przedsiębiorstwo Komunikacji Samochodowej" (Unternehmen für Kraftfahrzeugverkehr) (Dz.U. (GBl.) von 1946 Nr. 4 Pos. 31) . Dieses staatliche Unternehmen hat in kürzer Zeit Kunden aus ganz Polen gewonnen, für die der Bus die einzige Möglichkeit der Reise angeboten hat. Nach 4 Jahren der Tätigkeit hatte PKS jährlich über 40 Mio. Passagiere. In 70-er Jahren waren dies schon ca. 2 Milliarden Reisende pro Jahr (Daten nach Busportal). Der Grund für die rapide Entwicklung lag vor allem im Mangel der Privatfahrzeuge und steigenden Bedarf für Transportdienstleistungen für Schulen, Betriebe, Privatpersonen usw.


2. 1990 bis heute
Seit 1990 sank aber die Zahl der Reisenden kontinuierlich. 2010 hatten die PKS nur 1/4 der vorherigen Reisenden befördert (ca. 476 Mio.).
Zugleich wurden die organisatorischen Umwandlungsmaßnahmen getroffen. Mit dem 1.7.1990 wurden die bisherigen lokalen Filialen des PKS in 167 selbständige staatliche Unternehmen umgewandelt (Anordnung Nr. 20 des Vorsitzenden des Ministerrates vom 9.3.1990 und Anordnung Nr. 122 des Ministers für Transport und Meereswirschaft vom 7.6.1990). Den wirtschaftlichen Veränderungen in Polen zufolge, haben innerhalb von über 20 Jahren diese Unternehmen verschiedene Rechtsformen erlangt.

B. Rechtsformen der Betätigung
Die Rechtsformen, die die Nachfolger des PKS bekleiden, reichen von Ein-Mann-Gesellschaften des Fiskus bzw. der Kommunen über die Arbeitnehmer-Gesellschaften bis zu vollständig privatisierten Kapitalgesellschaften mit überwiegender Beteiligung externer Aktionäre oder Gesellschafter.

1. Ein-Mann-Gesellschaft des Fiskus
Am 01. 02. 1999 wurde die erste Kommerzialisierung eines staatlichen PKS-Unternehmen vollzogen (PKS Zary). Seither haben ca. 57 Unternehmen in Ein-Mann-Gesellschaften des Fiskus umgewandelt.
Die Grundsätze der Kommerzialisierung regelt das Gesetz vom 30. 08. 1996 über Kommerzialisierung und Privatisierung (einh. Text in Dz.U. [GBl.] von 2002 Nr. 171, Pos. 1397 i.d.g.F. - im Folgenden KomPrivG).
Aktuell sind ca. 35 Unternehmen in dieser Form tätig.

2. Ein-Mann-Gesellschaften der Kommunen
42 Unternehmen gehören den Kommunen (Gemeinden, Kreisen, Wojewodschaften). Dies sind grundsätzlich die Ein-Mann-Gesellschaften des Fiskus, deren Anteile vom Fiskus auf die Kommunen übertragen worden sind.

3. Arbeitnehmer-Gesellschaft
Ca. 49 fungieren als Gesellschaften, in denen die Anteile/Aktien den Arbeitnehmern in Leasing gegeben wurden. Die Grundlage dafür war Art. 33 Abs. 3 KomPrivG. Danach kann der Ministerrat andere Formen der Veräußerung der Aktien an Ein-Mann-Gesellschaften des Fiskus, als die in Art. 33 Abs. 1 Nr. 1-9 KomPrivG genannt wurden, genehmigen. Es handelt sich hierbei um eine nichtöffentliche Veräußerung der Aktien (Anteile). Die Genehmigung beantragt beim Ministerrat grundsätzlich der Schatzminister.
Strittig ist, wann die Genehmigung vorliegen soll. Nach einem Urteil des OG soll die Genehmigung des Ministerrates spätestens zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes über den Erwerb der Aktien durch den Schatzminister vorliegen (Urteil des OG vom 05. 07. 2007 (II CSK 162/07)). Nach dem anderen Urteil reicht aus, wenn die Genehmigung zum Zeitpunkt der Vornahme der Veräußerungshandlungen gegeben ist (Urteil des OG vom 21. 11. 2007 (I CSK 203/07), Legalis).
Die Privatisierung in dieser Form wurde mit dem Beitritt Polens zur EU gestoppt, weil die Gründungsorgane - Wojewoden - die Unterstützung als staatliche Beihilfe angesehen haben (Osuch in der Debatte in Sejmowa Komisja Infrastruktury von 24.11.2004, Bulletin des Sejm Nr. 3905/IV).
Die Voraussetzungen bestimmt Art. 51 StUntG.


4. Privatisierte Unternehmen
Ca. 21 Unternehmen wurden fast vollständig privatisiert, d.h. sie werden durch die externen Subjekte (v.a. Mobilis und Veolia) beherrscht.

5. Liquidation
Einige Unternehmen wurden ins Liquidationsverfahren gestellt.

6. Private Unternehmen
Neben den ehemaligen PKS sind auch private Unternehmen sehr aktiv.

C. Rechtlicher Rahmen
Den Rahmen für die Betätigung im Busverkehr bestimmen folgende Rechtsakte: RechtsquellenOePNVinPL

D. Wirtschaftliche Daten
Aktuell befördern die PKS ca. 598 Mio Reisende pro Jahr (2010), einschließlich der Schülerbeförderung, Arbeiterbeförderung und Exkursionen). Die Busse des PKS fahren jährlich ca. 716 Mio. Kilometer (1990 waren dies 1348 Mio., 2000 - 986 Mio. Km).

E. Marktorganisation
Die Kunden der regionalen Busunternehmer sind vor allem diejenigen, denen die gesetzlichen Ermächtigungen zustehen (Schüler, Studenten, Rentner, Behinderte).
Die Einnahmen aus der Beförderung machen 50,3% der Gesamteinnahmen aus (2005 - 71%). Den Rest machen der Gütertransport sowie andere Dienstleistungen (Werkstatt, Reifenservice, Fahrerschulung, Tankstellen, Fahrzeuguntersuchungsstellen) usw.

  • Kunden der regionalen Busunternehmer
  • Bedingungen für den Erfolg des jeweiligen Transportsystems: Raumgestaltung, Bevölkerungsdichte und zugängliche Technologie
  • Exklusivrechte
  • Staatliche Beihilfen

F. Entwicklungsmöglichkeiten
Änderungsbedarf besteht in...

G. Schlussfolgerungen


CategoryOePNVPolen
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