Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement7456
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement7456

Kein Ungleichgewicht

Zwischen Verantwortlichen und einwilligender Person darf kein Ungleichgewicht bestehen.
Die privatautonome Entscheidung setzt ähnlich wie im Verbraucherrecht ein Gleichgewicht zwischen den Beteiligten voraus. Ein Ungleichgewicht beeinträchtigt das Gleichgewicht und damit die Freiwilligkeit. [1]

[1] Kramer, in: Eßer/Kramer/von Lewinski Auernhammer DSGVO 2024, Art. 6, Rn. 22a.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki