Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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kein Widerruf

Die Erklärung wurde nicht widerrufen.
Die Widerruflichkeit der Einwilligung ist ebenfalls Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Person. Sie ist vom Widerspruchsrecht zu unterscheiden (s. Art. 21 DSGVO). Der Widerruf ist die Erklärung des geänderten, auf die Beendigung der Datenverarbeitung gerichteten Willens [1]. Er ermöglicht der betroffenen Person, der durch die Einwilligung erlaubten Datenverarbeitung nachträglich den Rechtsgrund wieder zu entziehen und zwar für die Zukunft [2].

[1] Frenzel, in: Paal/Pauly Kommentar zur DSGVO 2021, Art. 7, Rn. 16.
[2] Kramer, in: Auernahmmer 2024, Art. 7, Rn. 32.
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