keine (vollständige) Anrechnung
eine Anrechnung des Wertes der (in wirtschaftlicher Hinsicht vorliegenden) Sacheinlage führt nicht zur (vollständigen) Erfüllung der Geldeinlagenpflicht, § 19 IV 3 GmbHG
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.