Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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deutsche AWZ

die EEG-Anlage befindet sich in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) - insb. offshore-Anlagen

Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist gem. § 2 Nr. 1 EEG auch vom Regelungsbereich des Gesetzes erfasst. Der Begriff der AWZ ist aus dem Völkerrecht zu erklären und auf das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) zurückzuführen. Sie umfasst in der Regel einen Seestreifen von 200 Meilen ab sog. Basislinie der Küstengewässer.
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